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Einfacher Diebstahl auswärts – der Zusatzschutz für Ihre Habseligkeiten

Werden Sie ausserhalb von Ihrem Zuhause bestohlen, deckt das die Hausratversicherung nicht standardmässig. Umso mehr lohnt sich die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts».

Schnell ist’s passiert – kurz nicht aufgepasst und schon ist das geliebte Velo geklaut. Gestohlene Ware zu ersetzen, ist mühsam. Noch mühsamer, wenn man auf dem finanziellen Schaden sitzen bleibt. Davor schützt die Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts». Was jedoch bedeutet einfacher Diebstahl auswärts und worin unterscheidet er sich von anderen Diebstählen?

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl

Eine Versicherung unterscheidet drei unterschiedliche Arten von Diebstählen: Beraubung, Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl auswärts. Eine Beraubung ist ein Diebstahl, welcher unter Androhung oder Anwendung von Gewalt geschieht. Einbruchdiebstahl bedeutet – wie der Name schon vermuten lässt – der Diebstahl in Verbindung eines Einbruchs bei Ihnen Zuhause. Beispielsweise ein Einbruch in Ihren Keller, bei dem Ihr brandneuer Kinderwagen abhandenkommt. Bleibt noch der einfache Diebstahl auswärts.

Was ist einfacher Diebstahl auswärts?

Ein herrlicher Sommertag! Sie gehen ins Strandbad und nach intensivem Sonnenbaden geniessen Sie eine erfrischende Abkühlung im kalten Nass. Als Sie zurück an Ihren Platz kommen, merken Sie, dass Ihr Mobiltelefon fehlt. Das Versteck unter dem Badetuch war anscheinend nicht gut genug. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Solche Fälle lassen sich mit der Deckung «einfacher Diebstahl auswärts» versichern. Eine Zusatzdeckung, die Sie mit der Hausratversicherung abschliessen können. Dadurch sind Diebstähle gedeckt, die sich ausserhalb Ihres Zuhauses ereignen. Zum häufigsten Diebesgut zählen Mobiltelefone, Kameras, und Handtaschen. Aber auch Fahrräder, Laptops, Ski- und Snowboardausrüstungen oder andere Sportgeräte sind begehrte Objekte. Hier kann der entstandene Schaden schnell einmal über tausend Franken kosten.

Ihr Hab und Gut ist beim einfachen Diebstahl auswärts zum Neuwert versichert. So wird Ihnen der aktuelle Wiederbeschaffungswert erstattet. Doch Vorsicht: nicht alles lässt sich mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» versichern. Nicht eingeschlossen ist der auswärtige Diebstahl von Bargeld oder wenn Sie Ihr Eigentum verlieren oder verlegen.