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Das 1x1 fürs Reiten fremder Pferde

Ob Reitschüler, Reitbeteiligung oder Pflegepferd – das müssen Sie wissen

Mit knapp 81'000 Pferden und zirka 140'000 Reitenden in der Schweiz ist das Reiten fremder Pferde Alltag. Als natürliches Fluchttier kann es bei einem Pferd jedoch schnell zu impulsiven Reaktionen kommen. Hier stellt sich die Frage nach dem nötigen Versicherungsschutz: Sind Sie als Reitschülerin und Reitschüler, als reitbeteiligte Person oder auch als Pferdehalter genügend geschützt?

Reitbeteiligung oder Reitschüler: ein fremdes Pferd reiten

Bei unbeabsichtigten Schäden an Dritten schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Für Schäden am Pferd selbst besteht mit der Grunddeckung kein Anspruch. Verletzen Sie also zum Beispiel das geliehene Pferd, müssen Sie den Schaden selber berappen. Damit auch dieser Schaden abgedeckt ist, können Sie Zusatzdeckungen zur Privathaftpflicht abschliessen.

Wichtig zu beachten ist das Thema der Verschuldung. Wann können Sie als Reiterin oder Reiter behaftet werden? Zwei Beispiele:

  1. Sie reiten mit einem ausgeliehenen Pferd über eine Holzbrücke, die auch für Autos befahrbar ist. Das Pferd tritt dabei auf eine morsche Holzplatte, welche bricht. Das Tier bleibt mit seinem Bein im Loch hängen. Da Sie keine erkennbaren Mängel an der Brücke feststellen konnten, ist dieser Schaden nicht selbst verschuldet.
  2. Der Pferdehalter informiert Sie ausdrücklich, dass sein Pferd an einem bestimmten Ort nicht angebunden werden darf. Das Pferd wird an dieser Stelle nervös und hat sich bereits ö­fters erschreckt. Sie vergessen die Worte des Pferdehalters und binden das Tier an besagter Stelle an. Das Pferd erschrickt, stürzt und verletzt sich. Hierbei wurde die Anweisung missachtet und deshalb können Sie behaftet werden.

Teilnahme an Reitsportveranstaltungen

Möchten Sie mit Ihrem geliehenen oder eigenen Pferd an einer Reitsportveranstaltung teilnehmen, benötigen Sie in jedem Fall eine Zusatzdeckung. Schäden, die durch eine Teilnahme an Wettbewerben, Wettkämpfen und Wettrennen wie Springreiten, Pferde- und Trabrennen entstehen, sind nicht gedeckt. Sichern Sie sich also mit der Zusatzdeckung «Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen» ab, so können Sie sich mit gutem Gewissen in den Sattel schwingen.

Pferdehalter: was Sie wissen müssen

Leihen Sie Ihr eigenes Pferd aus, müssen Sie auf zwei Dinge achten. Erstens: Überprüfen Sie die Versicherungsdeckung der reitenden Person. Haben Sie ein gutes Gefühl und sind alle Risiken ausreichend gedeckt? Ist sich die Person ihrer Verantwortung und deren Konsequenzen bewusst? Und Zweitens: die Versicherungen rund um die Gesundheit Ihres Pferdes. Mit einer Kranken- und Unfallversicherung für Ihr Pferd können Sie sich für Verletzungen am Tier und deren Folgen - wie beispielsweise Physiotherapie oder eine Operation - absichern.

Ein Reitunfall kann schwerwiegende Folgen haben. Die Mobiliar unterstützt Sie bei einer versicherten Leistung, bei welcher Sie eine grosse psychische Belastung mit sich tragen, zusätzlich mit einer psychologischen Beratung bis maximal 1000 Franken. Die genauen Deckungen können Sie Ihren Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Sie finden Sie bei Ihrer Police und in Ihrem Kundenportal «Meine Mobiliar».