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Wie kann ich Vorsorgelücken vermeiden und meine Vorsorgelösung optimieren?

Was sind Vorsorgelücken und wie entstehen sie?

Um Vorsorgelücken zu verstehen, werfen wir zuerst einen kurzen Blick auf das Schweizer Vorsorgesystem. Dieses besteht aus den folgenden drei Säulen: 

  • 1. Säule: staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL) 
  • 2. Säule: berufliche Vorsorge (Pensionskasse) 
  • 3. Säule: private Vorsorge 

Die erste und die zweite Säule sollen nach der Pensionierung rund 60 Prozent des letzten Salärs decken. Sie sind für alle Arbeitnehmer:innen obligatorisch. Für selbstständig erwerbende Personen ist die zweite Säule nicht obligatorisch. Die dritte Säule ist für alle freiwillig und dient vor allem dazu, Vorsorgelücken zu schliessen. 

So weit, so gut. Doch wie entstehen Vorsorgelücken? Hier zwei Erklärungsansätze:

Fehlende Beitragsjahre

Nicht alle Bewohner:innen der Schweiz haben einen linearen Lebenslauf. Sie verreisen für eine längere Zeit, werden Eltern oder arbeiten im Ausland. Die Folge davon: Sie weisen Einzahlungslücken auf, weil Sie nicht durchgehend in Ihre Altersvorsorge eingezahlt haben. Diese fehlenden Beitragsjahre wirken sich auf die Höhe Ihres Einkommens im Alter aus. Ein Fehljahr in der AHV hat eine Kürzung von ca. 2.3 % (1/44) zur Folge. Wichtig zu wissen: Beitragslücken in der AHV können bis 5 Jahre rückwirkend beglichen werden. 

Auch eine Scheidung kann im Alter zu einem niedrigeren Einkommen führen. Denn alle Beiträge, die Sie während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft einzahlen, werden bei der Auszahlung durch zwei geteilt. 

Zu hohes Einkommen

Doch der wichtigste Grund für Vorsorgelücken ist ein zu hohes Einkommen. Klingt widersprüchlich? Hier die Erklärung: Je höher das Bruttoeinkommen, desto kleiner der Anteil, der durch die obligatorischen Leistungen der ersten und zweiten Säule gedeckt wird. Die folgende Grafik zeigt: Bei einem Jahreseinkommen von 75 000 Franken im letzten Jahr vor der Pensionierung erhalten Sie eine Altersrente von etwa 60 Prozent – aus der ersten und zweiten Säule. Die restlichen 40 Prozent gelten als Vorsorgelücke.

Die Grafik zeigt: Je höher das Bruttoeinkommen, desto kleiner der Anteil, der durch 1. und 2. Säule gedeckt ist

Haben Sie vor Ihrer Pensionierung 150 000 Franken verdient, liegt Ihre Altersleistung bei weniger als 40 Prozent Ihres vorherigen Einkommens. Wichtig zu wissen: Bei den aufgeführten Berechnungen handelt es sich um Richtwerte, basierend auf den gesetzlichen Mindestanforderungen der 2. Säule BVG. Wie hoch Ihre Rente wirklich ist, hängt von Ihrer Pensionskasse, Ihrem Pensionierungsalter und der individuellen Lebenssituation ab.  

Wie berechne ich meine Altersrente? 

Die Höhe Ihrer AHV-Rente hängt hauptsächlich von der Anzahl der Beitragsjahre und Ihrem Einkommen ab. Die volle Beitragsdauer beträgt 44 Jahre. Natürlich spielt auch Ihr Zivilstand eine Rolle. Die AHV hat die Online Rentenschätzung eingeführt, mit der Sie die Höhe Ihrer Leistung ganz einfach berechnen. Reicht Ihre AHV-Rente für ein Existenzminimum nicht aus, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) aus der ersten Säule. 

Die Rente aus der beruflichen Vorsorge hängt von den Beiträgen ab, die Sie und Ihre Arbeitgeberin während Ihres Erwerbslebens eingezahlt haben. Werden diese Beiträge zusammengerechnet, sprechen wir vom Altersguthaben. Dieses Altersguthaben können Sie als Rente oder – zumindest teilweise – als Kapital beziehen, wenn Sie pensioniert werden. Ausschlaggebend für die Höhe der Rente ist der sogenannte Umwandlungssatz. Er ist gesetzlich geregelt und beträgt im Moment 6,8 Prozent der obligatorischen 2. Säule. Das heisst: Die Pensionskasse zahlt Ihnen jährlich 6,8 Prozent Ihres Altersguthabens als Rente aus. Bei einem Altersguthaben von 300 000 Franken erhalten Sie also 20 400 Franken pro Jahr oder 1 700 Franken pro Monat. Der Umwandlungssatz kann jedoch variieren, je nachdem wie viel vom Altersguthaben im BVG Obligatorium gespart wurden und wie viel zum überobligatorischen Teil zählt.  

Bei Tod des Ehepartners oder einer Person in eingetragener Partnerschaft hat die hinterbliebene Partei Anspruch auf Hinterlassenenleistungen – zumindest unter gewissen Umständen. Die Hinterlassenenrente wird aus der Pensionskasse der verstorbenen Person ausgezahlt, sofern sie in der zweiten Säule versichert war. 

Was ist eigentlich ein Einkauf in die Pensionskasse? 

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse nehmen Sie dann vor, wenn Sie mehr in die zweite Säule einzahlen als Sie müssen. Sie können höchstens die Differenz zwischen dem maximal möglichen und dem aktuell vorhandenen Altersguthaben einzahlen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Sie Beitragslücken aufweisen oder Steuern sparen möchten. Denn der eingezahlte Betrag lässt sich von den Steuern abziehen. 

Wie kann ich Vorsorgelücken schliessen? 

Wenn Sie Fehljahre aufweisen, empfehlen wir Ihnen, die AHV nachzuzahlen. Fehljahre entstehen zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder während des Studiums. Eine Nachzahlung können Sie jedes Jahr bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse vornehmen. 

Ist Ihr Ziel, nach Ihrer Pensionierung die Lebenshaltungskosten zu decken? Um auch im Rentenalter einen ähnlichen Lebensstandard fortführen können wie im Erwerbsleben, gibt es drei Wege: 

Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse

Damit Sie fürs Alter mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, können Sie freiwillig in die Pensionskasse einzahlen. Dafür ist die Auffangeinrichtung der BVG zuständig. Wir empfehlen Ihnen, dies in den letzten Jahren vor der Pensionierung zu tun. Dann ist im Normalfall Ihr Einkommen grösser. Ausserdem profitieren Sie dann mehr von Steuerbegünstigungen. 

Gebundene private Vorsorge 3a

Die freiwillige Einzahlung in die Säule 3a ist ein weiterer Weg, Ihre Vorsorge zu erweitern. Bis zu 7 056 Franken können Sie jährlich in die gebundene Vorsorge einzahlen. Die Obergrenze für selbstständig Erwerbende liegt bei 35 280 Franken. 

Das angesparte Kapital steht Ihnen frühestens 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zur Verfügung – ausser Sie machen sich selbstständig, ziehen ins Ausland oder kaufen ein Eigenheim. Der grosse Vorteil bei der Säule 3a: Sie können die Beiträge von den Steuern abziehen. 

Freie private Vorsorge 3b 

Sie möchten Ihre Rente optimieren, aber nicht gebunden sein? Die Säule 3b eignet sich gut, um allfällige Vorsorgelücken im Alter zu decken. Es gibt keinen jährlichen Maximalbetrag und das angesparte Geld ist jederzeit verfügbar.

Was lohnt sich mehr: Einkauf in die Pensionskasse oder Einzahlung in die Säule 3a?

Gehen wir davon aus, dass Sie sich entschieden haben, Ihre Vorsorgelücke zu schliessen. Nun stellt sich die Frage: Zweite oder dritte Säule – was lohnt sich mehr? Das hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihrem Vorsorgeziel im Alter ab. 

Pensionskassen weisen moderate, vom Bundesrat festgelegte Zinsen auf. Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich, wenn Sie eine feste Verzinsung und somit mehr Sicherheit vorziehen. Für ältere Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen, eignet sich der PK-Einkauf wegen den Steuervergünstigungen.  

Mit der Säule 3a lassen sich zwar auch Steuern sparen. Allerdings fällt der Maximalbeitrag von 7 056 Franken pro Jahr weniger ins Gewicht, wenn Sie ein hohes Einkommen aufweisen. Dafür ist die dritte Säule flexibler und lässt sich zum Beispiel mit Fonds kombinieren. Diese Investition weist langfristig betrachtet ein grosses Renditepotenzial auf. 

Wie könnte meine Altersstrategie aussehen?

Ob Pensionskassen-Einkauf, dritte Säule oder Aktienfonds: Lassen Sie Ihre Vorsorgesituation analysieren. Zusammen mit einer Vorsorge-Expert:in der Mobiliar definieren Sie die Altersstrategie, die am besten zu Ihnen passt.

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