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Vorsorgegelder nutzen für die eigene Firma: Darauf müssen Sie achten

Eine eigene Firma zu gründen, braucht Mut und ganz viel Vorbereitung. Vor allem was die Vorsorge betrifft. Denn im Vergleich zu einer Anstellung ändert sich die Situation extrem. Doch keine Sorge: Es gibt verschiedene Wege, wie Sie auch bei einer Selbstständigkeit für das Alter vorsorgen. Ausserdem können Sie das bestehende Vorsorgeguthaben als Startkapital nutzen. 

Was passiert mit der Pensionskasse bei Selbstständigkeit? 

Die Regelung rund um die Pensionskasse hängt davon ab, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen. Bei Einzelfirmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften müssen Sie grundsätzlich nicht in die Berufliche Vorsorge (BVG) einzahlen. 

Wenn Sie während Ihrer vorherigen Anstellung ein Altersguthaben in der zweiten Säule aufgebaut haben, haben Sie folgende Möglichkeiten: 

  • Vorbezug von Vorsorgegeldern als Barauszahlung 
  • Überweisung des Altersguthabens auf ein Freizügigkeitskonto 

Bei einer GmbH oder AG haben Sie kein Anrecht auf einen Vorbezug. Denn Sie sind versicherungstechnisch in Ihrer Firma angestellt und müssen Ihr Altersguthaben in die nächste Pensionskasse übertragen. 

Übrigens: Egal ob selbstständig oder nicht – die Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) ist natürlich weiterhin obligatorisch.

Welche Voraussetzungen gelten für den Vorbezug von Vorsorgegeldern bei einer Firmengründung?

Sobald Sie sich bei der Ausgleichskasse als Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft angemeldet haben, dürfen Sie Ihre Pensionskasse verlassen. Dann haben Sie Anspruch auf eine Austrittsleistung. Auch Freelancer:innen können eine Barauszahlung ihrer Vorsorgegelder beantragen. 

Für einen Vorbezug müssen Sie der Pensionskasse beweisen, dass Sie tatsächlich selbstständig erwerbend sind. Dafür genügt meistens die Bestätigung der zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Es kann aber sein, dass Ihre Pensionskasse oder Ausgleichskasse weitere Auskünfte verlangt, um Missbrauch vorzubeugen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Ihre Auftragslage oder Marketing-Material wie etwa Firmenlogo oder Webseite. 

Ganz wichtig: Ein Vorbezug ist nur innerhalb eines Jahres nach Bestätigung der selbständigen Erwerbstätigkeit durch die Ausgleichskasse möglich.

Kann ich den Vorbezug für die Finanzierung der Selbstständigkeit nutzen?

BVG als Startkapital? Natürlich geht das. Wichtig ist es am Anfang zu klären, welche finanziellen Mittel Ihnen für den Start in die Selbstständigkeit zur Verfügung stehen. Wie viel muss ich investieren? Wie sieht es mit Fremdkapital aus? In der Realität ist es oft schwierig, am Anfang Investor:innen für die eigene Geschäftsidee zu finden. Deshalb greifen viele auf ihr angespartes Altersguthaben zurück, um die Firmengründung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. 

Welche Gefahren lauern, wenn ich meine BVG als Startkapital nutze?

Die Überlebensrate von neu gegründeten Unternehmen beträgt in der Schweiz 50 Prozent. Anders gesagt: Jede zweite Firma schliesst spätestens fünf Jahre nach ihrer Gründung. Die Corona-Pandemie dürfte die Übersterblichkeit von Neugründungen weiter ankurbeln. Dazu fehlen jedoch aktuell die Zahlen. 

Sie sehen: Auch die besten Geschäftsideen können scheitern. Im Fall eines Konkurses droht Ihnen also der Verlust der Altersvorsorge – sofern Sie Ihre Pensionskasse bei der Firmengründung leergeräumt haben. Denn nur mit der AHV leben Sie nach der Pensionierung auf einem Existenzminimum.  

Ein Tipp: Wenn Sie jung sind und eine Firma gründen, ist ein vollständiger Vorbezug weniger problematisch. Denn Sie haben noch viele Erwerbsjahre vor sich, in denen Sie Ihr Altersguthaben wieder aufbauen können. Ausserdem ist der ausgezahlte Betrag in der Regel nicht so hoch, wie bei älteren Personen. Sind Sie jedoch näher am Pensionsalter, ist ein Vorbezug risikoreicher. Als «Backup» empfehlen wir Ihnen in jedem Alter, Ihre Vorsorge mit der Säule 3a zu erweitern. So können Sie allfällige Vorsorgelücken so gut wie möglich schliessen. 

Vergessen Sie nicht: Ihr BVG-Vorbezug müssen Sie getrennt vom übrigen Einkommen versteuern. Ihr Steuersatz kann im Bezugsjahr also markant höher sein als sonst. Ein Teilbezug des Altersvermögens kann sich in vielen Fällen mehr lohnen.

Selbstständigkeit und die dritte Säule – was gibt es zu beachten?

Wenn Sie selbstständig erwerbend sind, sind Sie in der Vorsorge grundsätzlich flexibler, als wenn Sie angestellt sind. Ist ein Vorbezug als Startkapital nötig, empfehlen wir Ihnen, so bald wie möglich Ihre Altersvorsorge aufzubauen. Für selbstständig erwerbende Personen eignet sich hierfür die Säule 3a am besten, da grosse Steuervorteile möglich sind.  

Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen jährlich 35 280 Franken oder maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen (Stand 2023). Bei nicht selbstständig Erwerbenden liegt der Maximalbetrag bei 7 056 Franken pro Jahr. So haben Sie als Firmeninhaber:in einerseits mehr Potenzial für Steuereinsparungen, andererseits sorgen Sie für Ihre Pensionierung vor. 

Auch die Säule 3b kann für Selbstständige interessant sein. Die Steuervorteile entfallen hier, jedoch können Sie so Ihr Geld in Aktienfonds anlegen. Das kann insbesondere über längere Zeit hinweg zu attraktiven Renditen führen. Viele Firmengründer:innen entscheiden sich dafür, einen Teil der vorbezogenen Barauszahlung als Startkapital und den anderen Teil als fondsgebundene Anlage zu verwenden. 

Ein weiterer Vorteil der dritten Säule: Sie lässt sich mit Versicherungen kombinieren, die vor allem für selbstständig Erwerbende wichtig sind: 

  • Todesfallkapital: Ihre Angehörigen erhalten in Ihrem Todesfall das vereinbarte Kapital. 
  • Erwerbsunfähigkeit: Wenn Sie durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf eine Rente.

Darf ich bei einer Firmengründung mein Guthaben aus der Säule 3a beziehen?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Firmengründung bereits ein Guthaben in der dritten Säule haben, können Sie dieses vorzeitig auszahlen lassen und als Startkapital verwenden. Hierfür gelten ähnliche Voraussetzungen wie beim BVG-Vorbezug. Wir raten jedoch davon ab, das gesamte Vorsorgevermögen aus der zweiten und dritten Säule als Startkapital für die Firmengründung aufzubrauchen. Das Risiko für den Verlust Ihrer Altersvorsorge ist in diesem Fall zu gross. 

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