die Mobiliar

""
""

Unbeschwert in die Frühpensionierung

Adieu Job, hallo Pensionierung!

Ziehen Sie sich vor dem 65. Lebensjahr aus der Berufswelt zurück, lassen Sie sich frühpensionieren. Ob aus freien Stücken oder aus wirtschaftlichen Gründen: Sie sollten sich gut auf die Frühpensionierung vorbereiten. 

Eine vorzeitige Pensionierung ist für viele ein ersehntes Ziel. Andere würden gerne länger arbeiten, werden aber zu einer Frühpensionierung gezwungen. So oder so ist für eine unbeschwerte Zukunft eine vorausschauende Planung wichtig.

Die Frühpensionierung im Überblick

Das Schweizer Vorsorgesystem baut auf drei Säulen auf: 

1. Säule: Obligatorische staatliche Vorsorge (AHV und IV) 
2. Säule: Obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) 
3. Säule: Freiwillige persönliche Vorsorge (Säule 3a oder 3b bei einer Bank oder Versicherung) 

Ob und wie Sie sich vorzeitig pensionieren lassen können, steht im Reglement Ihrer Pensionskasse. Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) enthält nur Minimalbestimmungen. Die Details liegen im Ermessen Ihrer Pensionskasse. Eine vorzeitige Pensionierung verkürzt die Altersleistungen grundsätzlich. Ihre vorzeitige AHV-Rente können Sie erst mit 63 Jahren beziehen.

Ihr Ziel: Die Frühpensionierung 

Wissen Sie bereits in jungen Jahren, dass Sie sich vorzeitig pensionieren lassen wollen? Sparen Sie sich ein Polster an oder investieren Sie in eine 3. Säule. Dafür gibt es Lösungen für die Säule 3a bei der Bank oder Versicherung. So starten Sie ohne grössere Einbussen in die Zeit nach der Pensionierung mit 58 Jahren. Viele Pensionskassen verlangen, dass eine geplante vorzeitige Pensionierung Jahre vorher angemeldet wird.  

Die unfreiwillige Frührente 

Leider ist es auch möglich, dass Sie aus wirtschaftlichen Gründen unfreiwillig frühpensioniert werden. Viele Arbeitgeber bieten den abtretenden Mitarbeitenden eine Überbrückungsrente bis zum Referenzalter. Sollte die Arbeitslosenentschädigung bei einer unfreiwilligen Frühpensionierung höher sein als die Leistungen der Pensionskasse, können Sie die Differenz bei der Arbeitslosenkasse einfordern. Die Überbrückungsrente wird dort als Bestandteil der Pensionskassen-Leistungen angerechnet. Nicht angerechnet wird eine Abfindung von unter 148 200 Franken (Stand 2019).  

Fehlkalkulationen bei der Frühpensionierung ausschliessen und böse Überraschungen vermeiden 

Folgende Faktoren berücksichtigen Sie in Ihrer Planung am besten früh genug:  

AHV 

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Sie Ihre AHV-Beiträge bis zu Ihrer regulären Pensionierung mit 65 einbezahlen. Bei einer vorzeitigen Pensionierung werden diese Beiträge zwar gekürzt, müssen aber weiter bezahlt werden.  

Lebensversicherung 

Falls Sie eine Lebensversicherung bis zu Ihrem 65. Lebensjahr abgeschlossen haben, nehmen Sie im Falle einer Frühpensionierung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Entweder können Sie Ihre Police bis zum Ablauf der Versicherung prämienfrei stellen lassen oder Sie können Sie die Police sofort auflösen. Lassen Sie sich schon bei Abschluss der Versicherung gut beraten, um mögliche Einbussen zu vermeiden.  

Steuern 

Erhoffen Sie sich nicht zu starke Senkungen Ihrer Steuerbelastungen. Die Rente von Frischpensionären ist vollumfänglich steuerpflichtig. Abzüge, beispielsweise für Arbeitsweg und Mittagessen, fallen jedoch weg. Auch Ihr Steuerabzug für die 3. Säule fällt nach der Pensionierung weg, wenn Sie eine hatten.  

Unfallversicherung 

Bisher waren Sie über Ihren Arbeitgeber obligatorisch für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle kann nach dem Austritt mit einer Abredeversicherung UVG noch um maximal 6 Monate verlängert werden. Kontaktieren Sie dazu rechtzeitig den Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers. Ohne Abschluss der Abredeversicherung müssen Sie Ihre Krankenversicherung innerhalb Ihres ersten Rentenmonats über das Ende der Unfallversicherung informieren. Die Krankenversicherung nimmt dann die Unfalldeckung in Ihre Police auf. So sind Sie weiterhin versichert.   

Gut organisiert in die Freiheit starten 

Unabhängig davon, ob Sie freiwillig oder unfreiwillig in die vorzeitige Pensionierung starten; Sie sollten den neuen Abschnitt geniessen. Lassen Sie sich früh genug persönlich und individuell beraten.