die Mobiliar

Versicherungsvertragsgesetz: Mehr Rechte für Versicherte

Am 1. Januar 2022 tritt das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Die Mobiliar passt deshalb ihre Allgemeinen Bedingungen und die Kundeninformationen an.

Das Versicherungsvertragsgesetz, das die Beziehungen zwischen Konsument:innen und Versicherungsgesellschaften regelt, wurde nach über 110 Jahren überarbeitet. Dabei wurde das Gesetz neuen Gegebenheiten angepasst. Gleichzeitig erhalten die Versicherten mehr Rechte. Für die berufliche Vorsorge gelten spezifische Regeln.

Was ändert ab 1. Januar 2022?

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Widerrufsrecht von 14 Tagen
  • Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren
  • Verlängerung der Verjährungsfrist
  • Erleichterung des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechts für alle Haftpflichtversicherungen
  • Einseitiges Kündigungsrecht der Kundinnen und Kunden in der Krankenzusatzversicherung
  • Für Lebensversicherungen gewähren wir unseren Versicherten bereits seit einigen Jahren ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Was gilt für ältere Verträge?

Einige dieser neuen Bestimmungen gelten auch für bereits bestehende Verträge: die Erleichterungen im elektronischen Geschäftsverkehr, das ordentliche Kündigungsrecht nach drei Jahren mit anschliessendem jährlichen Kündigungsrecht sowie das ausserordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

Bei den Lebensversicherungen kommt das Recht auf ordentliche Kündigung nach drei Jahren nicht zur Anwendung. Seit mehreren Jahren schon können Sie Ihren Vertrag auf die nächste Prämienfälligkeit kündigen.

Die Mobiliar wendet die Neuerungen im VVG, wenn sinnvoll, auch für bestehende Versicherungsverträge an. So profitieren möglichst viele Kundinnen und Kunden davon.

Was bedeuten die erwähnten Anpassungen konkret?

Widerrufsrecht von 14 Tagen

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag abschliessen möchten, erhalten Sie neu eine Bedenkzeit. Sie können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrags oder ihre Erklärung zur Vertragsannahme widerrufen. Bereits empfangene Leistungen müssen zurückerstattet werden.

Ausgeschlossen ist dieses Widerrufsrecht bei kollektiven Personenversicherungen, vorläufigen Deckungszusagen und Vereinbarungen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Monat.

Bei den Lebensversicherungen gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen bereits seit mehreren Jahren.

Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren

Die übliche Laufzeit von Versicherungsverträgen beträgt fünf oder zehn Jahre. Neu können Sie auf Ende des dritten Versicherungsjahr zum ersten Mal und danach jedes Jahr künden – auch Verträge, die vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden. Dieses Recht gilt für beide Vertragsparteien.

Bei den Lebensversicherungen kommt das Recht auf ordentliche Kündigung nach drei Jahren nicht zur Anwendung. Seit mehreren Jahren schon erlaubt Ihnen die Mobiliar, Ihren Vertrag auf die nächste Prämienfälligkeit zu kündigen.

Verlängerung der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird verlängert: Ab 1. Januar 2022 können Sie Schäden bis fünf Jahre nach ihrem Eintreten geltend machen, statt wie vorher bis zwei Jahre.

Ab dem 1. Januar 2022 wenden wir bei Lebensversicherungen auch die neue Verjährungsfrist von fünf Jahren an.

Forderungen aus der kollektiven Krankentaggeldversicherung verjähren weiterhin nach zwei Jahren.

Erleichterung des elektronischen Geschäftsverkehrs

Die Art, wie Erklärungen oder Informationen im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag kommuniziert werden können, wurde erweitert. Zum Beispiel bei der Kündigung: Um einen Versicherungsvertrag zu künden, war bisher ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift nötig. Neu können Sie eine Kündigung in Textform, d.h. insbesondere via E-Mail machen, unabhängig davon, wie lange Ihr Vertrag schon läuft.

Für Lebensversicherungen können Sie uns Ihre Widerrufserklärung wie bisher per Post oder E-Mail zukommen lassen, sofern die E-Mail-Adresse in unserem Partnersystem registriert ist. Es ist wichtig, dass Ihre Angaben an unseren Sitz in Nyon übermittelt werden. Die E-Mail-Adresse unseres Kundendienstes finden Sie in unserer Korrespondenz.

Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechts für alle Haftpflichtversicherungen

Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu – zum Beispiel werden Sie durch einen fremden Hund gebissen oder in Ihrem vermieteten Objekt wurde das neue Parkett übermässig beansprucht – können Sie gegen diese Person Schadenersatz- respektive Haftpflichtansprüche geltend machen. Neu können solche Ansprüche auch direkt bei der Haftpflichtversicherung dieser Person angemeldet werden.

Einseitiges Kündigungsrecht in der Krankenzusatzversicherung

Nur die Versicherten haben das Recht, ihre Krankenzusatzversicherung nach drei Jahren oder nach einem Schadenfall zu künden. Dies wurde von den Versicherungsgesellschaften bereits so gehandhabt. Neu ist diese Praxis auch im Gesetz verankert.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts.

Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeitenden Ihrer Generalagentur beantworten sie Ihnen gern.