die Mobiliar

""
""

Versicherung ganz einfach kündigen

Einfache Kündigung Ihrer Versicherungspolice

Eine Kündigung kann mühsam und langwierig sein. Damit dies nicht so ist, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Und einer erfolgreichen und raschen Kündigung steht nichts mehr im Weg.

Um Ihre Versicherung rechtskräftig kündigen zu können, müssen Sie auf folgende Punkte achten:

Die individuellen Fristen zur Kündigung beachten

Der Zeitpunkt, zu welchem Sie Ihre Versicherung kündigen können, ist individuell geregelt. Die für Sie gültige Kündigungsfrist ist in Ihren Versicherungsunterlagen beziehungsweise den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegeben. Ist die Frist nicht in Ihrer Police selber, sondern über die AVB geregelt, ist diejenige Version der AVB für Sie gültig, welche aktuell waren, als Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben. Neuere Versionen beeinflussen Ihre bestehenden Bedingungen nicht.

Beachten Sie Kündigungsfristen und kündigen Sie frühzeitig

Zögern Sie die Kündigung nicht bis zur letzten Minute hinaus. Eine verspätete Kündigung kann Sie teuer zu stehen kommen. Meistens erfolgt eine stillschweigende Verlängerung Ihrer Verträge um mindestens ein Jahr. Wichtig: Massgeblich für die Kündigung ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt, an dem der Empfänger davon Kenntnis erhält. Das Risiko für allfällige Verspätungen bei der Postzustellung (Feiertage, Ferienabwesenheiten) trägt der Absender.

Immer schriftlich und per eingeschriebenem Brief versenden

Die Kündigung sollte am besten schriftlich, eingeschrieben per Post an den Empfänger versandt werden. Sie erhalten bei der Aufgabe bei der Post eine Quittung, womit Sie Ihren Brief bis zum Erhalt verfolgen können. Erwähnen Sie im Kündigungsbrief, dass Sie die Kündigung vom Empfänger schriftlich bestätigt haben möchten. Bewahren Sie die Quittung der Post auf, bis sie von der Versicherung diese Bestätigung erhalten haben.

Unter welchen Umständen kann ich meine Versicherung kündigen?

Ihre Versicherung kann unter nachstehenden Umständen gekündigt werden. Beachten Sie, dass die definitiven Voraussetzungen für eine zulässige und gültige Kündigung Ihren jeweiligen Versicherungsunterlagen zu unternehmen sind.

Bei einer Prämienerhöhung

Wird Ihre Prämie erhöht, sei es im Gesamtbetrag oder auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages – zum Beispiel bei einem Zusatzbaustein – haben Sie das Recht, Ihre Police zu kündigen.

Bei Fahrzeug- oder Halterwechsel

Ihre Autoversicherung können Sie bei einem Fahrzeug- oder Halterwechsel anpassen oder kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Mit der Überführung der bisherigen Versicherung wird die alte Police ungültig und die ehemalige Versicherungsgesellschaft muss die Versicherungsprämie anteilsmässig zurückerstatten.

Im gedeckten Schadenfall

Haben Sie einen gedeckten Schadenfall und erhalten von Ihrer Versicherung eine Auszahlung oder sonstige Leistung, ist es möglich spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung den Vertrag zu kündigen.

Bei Ablauf der Versicherung

In diesem Fall müssen Sie die Kündigungsfristen beachten, damit die Auflösung des Vertrages rechtskräftig umgesetzt werden kann.

Ihre alte Versicherung kündigen und zur Mobiliar wechseln

Wenn Sie die oben genannten Punkte beachten, steht einer erfolgreichen Kündigung nichts im Wege. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihre Versicherung vorgängig, um allfällige Fragen zu klären.

Bei einem Wechsel zur Mobiliar stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie in diesem Prozess. Wir haben verschiedene Methoden und Verfahren, die wir nutzen können, um Sie aus der alten Versicherung auszulösen. Kontaktieren Sie einfach die Generalagentur in Ihrer Nähe, um mehr dazu zu erfahren.

Ihre Versicherungen bei der Mobiliar kündigen

Ihre bestehenden Versicherungspolice(n) beziehungsweise die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie online in unserem Kundenportal. Dort ist auch die für Sie relevante Kündigungsfrist ersichtlich.

Weiter gibt Ihnen Ihre zuständige Generalagentur gerne Auskunft über Ihre Kündigungsfrist und das weitere Vorgehen.