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So versichern Sie Ihr Auto gegen Parkschäden

Für einen Schaden am parkierten Auto sollten Sie nicht bezahlen müssen

Zurück auf dem Parkplatz ist der Ärger gross: das eigene Auto weist plötzlich Kratzspuren oder Beulen auf. Ein potenzieller Verursacher ist jedoch weit und breit nicht zu sehen. In solchen Fällen hilft eine Parkschadenversicherung.

Parkplätze bergen nebst einer Abstellmöglichkeit für Ihr Auto viel Frustpotenzial: oft schwer zu finden, je nach Lage teuer – und wenn da nur nicht diese Mauer wäre, welche sich auf die Bekanntschaft mit Ihrem Fahrzeug zu freuen scheint.

Wäre das Touchieren der Mauer denn ein Parkschaden?

Nein, versicherungstechnisch nicht. Hier würde man von einer Kollision sprechen, welche über die Vollkasko versichert ist. Die Bezeichnung «Parkschaden» trifft dann zu, wenn Ihr Auto parkiert ist und von unbekannten Dritten beschädigt wird. So wäre also die Beule, welche Ihr Parkplatznachbar beim Öffnen seiner Autotür an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, ein Parkschaden. Denn dieser fuhr davon, ohne seine Kontaktangaben zu hinterlassen – eine Abwicklung über dessen Haftpflichtversicherung ist somit nicht möglich.

Teil- oder Vollkasko helfen nur bedingt

Um in solchen Situationen nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt sich die Zusatzdeckung «Schäden am parkierten Fahrzeug». Voraussetzung dafür ist eine Vollkaskoversicherung

Eine Vollkasko und ein Zusatz für Parkschäden eignen sich vor allem für neue Autos. Dies heisst jedoch nicht, dass Halter von älteren Fahrzeugen die Kosten für Beschädigungen unbekannter Dritter in jedem Fall selber übernehmen müssen. In der Teilkasko sind folgende mutwillige Beschädigungen mitversichert: das Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen, Bemalen und Bespritzen des Fahrzeugs mit Farbe und anderen Stoffen, Zerstechen der Reifen oder Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank.

Augen auf bei der Parkplatzwahl

Eine Parkschadenversicherung ist aber kein Freipass, um unnötig Risiken einzugehen. Schäden während Aufständen sind generell ausgeschlossen. Vom Abstellen des Autos am 1. Mai während einer Demo in der Zürcher Innenstadt ist daher abzuraten. Allgemein ist Vorsicht bei der Parkplatzsuche immer angebracht. Sind Bäume oder andere Objekte in unmittelbarer Nähe, von welchen Gegenstände auf das Fahrzeug fallen könnten? Ist der Parkplatz privat oder öffentlich? Ist er gut beleuchtet oder liegt er im Dunkeln? Stellen Sie sich diese Fragen, bevor Sie Ihr Fahrzeug abstellen. In Parkhäusern sollten Sie zudem darauf achten, ob es bei Hochwasser Abflussmöglichkeiten gibt. Wenn Sie mit einem grossen Fahrzeug unterwegs sind: unbedingt bei der Einfahrt die Angaben zur Maximalhöhe beachten.