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Rechts überholen auf der Autobahn

Wie Sie sich vor hohen Kosten im Falle eines Unfalls schützen

Rechts überholen ist verboten. Ausser im Kolonnenverkehr auf der Autobahn. Wie Sie sich vor hohen Kosten schützen können, wenn es in so einem Fall doch einmal knallt, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Rechts überholen ist gemäss Strassenverkehrsgesetz grundsätzlich verboten. Wer es trotzdem tut, begeht eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, die mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet wird. Zudem ist im Schadenfall mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen zu rechnen.

Ausnahme: Kolonnenverkehr auf der Autobahn

Eine Ausnahme von diesem Verbot bildet das Fahren in parallelen Kolonnen auf der Autobahn, wobei aber nur das sogenannte Rechtsvorbeifahren gestattet ist. Wenn Fahrzeuge auf der Überholspur nicht mehr schneller vorankommen als diejenigen auf der Normalspur – die Geschwindigkeiten auf beiden Spuren also annähernd gleich sind – darf man auf der Normalspur ohne abzubremsen weiterfahren, auch wenn die Autos auf der Überholspur daneben langsamer werden. Wechselt in dieser Situation ein Fahrzeug von der Überholspur auf die Normalspur, hat der auf der rechten Spur Fahrende Vortritt.

Wenn es trotzdem knallt

Wie in allen Schadenfällen klären die beteiligten Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer auch nach einem Verkehrsunfall beim rechts Vorbeifahren den genauen Hergang und alle weiteren Umstände des Unfalls ab. Die Leistungen bestehen dabei in der Bezahlung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Wie Sie sich absichern können

Mit dem Abschluss einer Vollkasko-Versicherung stellen Sie sicher, dass der Schaden am eigenen Fahrzeug auch bei eigenem Verschulden vollumfänglich gedeckt ist. Ausserdem schützt Sie die Bonusschutz-Zusatzversicherung vor einer Rückstufung im Prämienstufensystem.