die Mobiliar

Meldepflichten für ausländische Steuerzwecke - AIA und FATCA

International gültige Standards und Abkommen haben zum Ziel, Vermögenswerte durch die Steuerpflichtigen an ihrem jeweiligen Steuerdomizil korrekt zu versteuern. Hierzu zählen auch Vermögenswerte aus Lebensversicherungen oder Fondsanlagen. Dadurch soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Die Mobiliar setzt diese Standards und Massnahmen im Rahmen der dafür vorgesehenen schweizerischen Gesetzgebung um.

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

FATCA steht für «Foreign Account Tax Compliance Act» und ist ein einseitiges US-Steuergesetz, das sich an Finanzinstitute weltweit richtet. Das nationale Umsetzungsgesetz, das FATCA-Gesetz, wurde auf den 30. Juni 2014 in Kraft gesetzt. Die Umsetzung von FATCA erfordert, dass Schweizer Finanzinstitute den amerikanischen Steuerbehörden Informationen über sogenannte US-Konten übermitteln, damit diese in den USA besteuert werden können. Die Mobiliar ist daher verpflichtet, Informationen über Geschäftsbeziehungen von in den USA steuerpflichtigen Personen  an die US-Steuerbehörden zu senden.

Dies hat direkte Auswirkungen auf die Mobiliar und deren Kundenbeziehungen mit «U.S. persons» gemäss FATCA. Bestehende Kunden, die dem Status einer «U.S. person» entsprechen, werden im Einklang mit dem schweizerischen FATCA-Umsetzungsgesetz jährlich der US-amerikanischen Steuerbehörde gemeldet.

Die Mobiliar ist ein bei der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) registriertes Finanzunternehmen. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Registrierung hat die Mobiliar folgende Global Intermediary Identification Numbers (GIIN) erhalten:

Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
(Swiss Mobiliar Life Insurance Comp. Ltd.)
GIIN: GN8FLA.00001.ME.756

Weitere Informationen zu FATCA finden Sie auf den Seiten des Eidgenössischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF)

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Für die Schweiz ebenfalls zentral ist der globale Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Das schweizerische Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) ist per 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Vom AIA sind sowohl natürliche wie auch juristische Personen betroffen, deren Steuerdomizil nicht ausschliesslich in der Schweiz liegt. Die Mobiliar muss deshalb in jedem Fall bei allen Kunden abklären, wo diese ihr Steuerdomizil haben.

Zudem sind bei juristischen Personen die beherrschenden Personen ebenfalls von AIA betroffen und müssen ebenfalls betreffend ihrer Steuerpflicht abgeklärt werden.

Ab Mitte 2018 muss die Mobiliar alle dem AIAG unterliegenden Kunden, die entsprechenden Vermögenswerte und die daraus resultierenden Einkünfte jährlich der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) melden. Die ESTV gibt diese Daten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben an diejenigen ausländischen Steuerbehörden weiter, mit deren Staaten die Schweiz entsprechende Abkommen abgeschlossen hat. Hier finden Sie die Staatenliste.

Weitere Informationen zum automatischen Informationsaustausch sowie die aktuelle Länderliste finden Sie auf den Seiten des Eidgenössischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) bzw. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

TIN

Die neue internationale Norm für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten wurde von mehr als 100 Staaten übernommen. In der Schweiz sind die Steuerpflichtigen gemäss dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verpflichtet, eine Steueridentifikationsnummer (TIN) anzugeben.

Die TIN ist eine nationale Identifikationsnummer. In der Schweiz wird diese vom Bund festgelegt:

  • Für natürliche Personen handelt es sich um die AHV-Versichertennummer. Diese befindet sich auf dem AHV-Ausweis oder auf der schweizerischen Krankenversicherungskarte (KVG).
  • Für Unternehmungen (Rechtsträger) handelt es sich um die Unternehmens-Identifikationsnummer UID. Diese wurde nach dem Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) festgelegt und befindet sich auf dem Handelsregisterauszug des betreffenden Unternehmens.

Für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, entspricht die TIN der von ihrem Wohnsitzstaat zugewiesenen Nummer.

Hier können Sie die Dokumente und Formulare betreffend Selbstauskunft ansehen und downloaden: