die Mobiliar

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Hygieneversicherung

Schutz vor Ertrags- und Produktionsausfällen aufgrund übertragbarer Krankheiten durch Lebensmittel

Ein Hotelrestaurant serviert ein Menü, welches mit von Salmonellen befallenen Lebensmitteln gekocht wurde. Die Restaurant- und Hotelbesucher erkranken aufgrund dieser Salmonellen. Die Behörden schliessen daraufhin den Betrieb. Die Hygieneversicherung der Mobiliar schützt vor Ausfällen infolge übertragbarer Krankheiten durch Lebensmittel oder beim Befall von Bettwanzen. Sie eignet sich insbesondere für Unternehmen im Gastgewerbe, im Lebensmittelhandel, im Hotelgewerbe oder für Käsereien.

Vorteile der Hygieneversicherung auf einen Blick

  • Versicherung von Ertragsausfall und Lohnkosten bei Tätigkeitsverbot
  • Übernahme der Mehrkosten, um den Betrieb aufrecht zu erhalten
  • Versicherung von Schäden an eigenen Waren und Waren von Dritten inkl. kontaminierter Milch
  • Kosten für ärztliche Untersuchungen und Desinfektion des Betriebs

Zusätzlich können nachfolgende Gefahren versichert werden:

  • Schäden an Käse, die durch Fehlgärungen, Putrifikus und erhöhte Lipasenaktivität im Käse (Ranzigkeit) verursacht wurden 
  • Versicherung von Schäden an Waren infolge Befalls durch Mehlwürmer, Milben, Schwaben-, Brot-, Korn- und Tabakkäfer
  • Versicherung von Ertragsausfall und Kosten bei Befall von Bettwanzen

Hygieneversicherung bei der Mobiliar

Hygieneversicherung im Detail

Ein Hygienefall ist zum Glück nicht Alltag. Das Risiko mag auf den ersten Blick überschaubar scheinen – doch wenn es ein Unternehmen trifft, kann dies schwerwiegende Folgen haben. In einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb kann eine ansteckende Krankheit durch Lebensmittel die Schliessung der Produktion während einer längeren Quarantäne und die Zerstörung sämtlicher produzierter Waren zur Folge haben.

Gerade bei kleineren und mittleren Betrieben kann eine Schliessung des Betriebes die Existenz gefährden. Die Hygieneversicherung der Mobiliar schützt Unternehmen umfassend.

Neue Lipasen Deckung in der Hygieneversicherung

Joséphine Uldry ist in der Käserei von Pont-la-Ville aufgewachsen. Weil ihr Vater Pierre-Alain plötzlich ohne Versicherung gegen Lipasen dasteht, entwickelt die Betriebsökonomin mit ihrem Team ein neues Versicherungsprodukt. 

Welche Gefahren können Sie mit der Hygieneversicherung abdecken?

Die Hygieneversicherung versichert folgende Gefahren und Schäden:

Ertragsausfall und Mehrkosten

Ertragsausfälle und Mehrkosten infolge behördlicher Betriebsschliessung, Teilbetriebsschliessung, Quarantäne, eingeschränkte betriebliche Tätigkeit bei einem Fremdbetrieb, Vernichtung oder Wiederaufbereitung von kontaminierter Waren.

Lohnkosten bei Tätigkeitsverbot

Lohnkosten der Angestellten, die wegen einem individuell angeordneten Tätigkeitsverbot nicht arbeiten dürfen.

Warenschäden inkl. kontaminierter Milch

Beseitigung von kontaminierter Waren und Milch aus eigener Fertigung (Rohprodukte, Produkte in Fabrikation, Fertigprodukte), Waren von Dritten, für die Sie haften.

Warenschäden in Tiefkühl-, Kühl- oder Heizanlagen

Beschädigte Waren aufgrund eines Defektes an der Anlage oder Unterbrechung der öffentlichen Stromzufuhr, welche in beiden Fällen unvorhergesehen oder plötzlich sind.

Fehlgärung, Putrifikus und erhöhte Lipasenaktivität im Käse

Wir versichern Warenschäden an Käse mit folgenden Schadengründen:

  • Fehlgärung durch Buttersäure-Blähungen, ausgelöst durch Buttersäurebazillen
  • Nachgärungen an Käse, ausgelöst durch Propionsäure Bakterien
  • Putrifikus an Käse, sofern der bakterielle Nachweis erbracht werden kann

Schäden und Kosten durch Ungeziefer

Die Hygieneversicherung übernimmt die Schäden an Waren und die daraus resultierenden Kosten infolge Befalls von Mehlwürmer, Milben, Schwaben-, Brot-, Korn- und Tabakkäfer. Ebenfalls gedeckt sind die Kosten für die Befreiung von Bettwanzen sowie den daraus resultierenden Ertragsausfall und Mehrkosten.

Welche Leistungen übernimmt unsere Hygieneversicherung?

Die Hygieneversicherung der Mobiliar übernimmt im Schadenfall den Ertragsausfall während der Dauer von Massnahmen, die von einer Behörde angeordnet werden. Damit der Betrieb aufrechterhalten werden kann, entschädigen wir Mehrkosten, die im mutmasslichen Umfang wirtschaftlich erforderlich sind. Die Entschädigung für diese Leistungen wird während maximal der vereinbarten Haftzeit und der vereinbarten Versicherungssumme erbracht.

Wenn der Betrieb geschlossen werden muss, übernehmen wir die Lohnkosten für jeden von der Massnahme betroffenen Arbeitnehmer während bis zu 90 Tagen pro Ereignis.

Entstehen Schäden an Waren, zahlen wir deren Ersatzwert, maximal bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Wir übernehmen auch Schadenminderungskosten für die Wiederaufbereitung kontaminierter Waren in einen verwendungsfähigen Zustand sowie das Um- und Neuverpacken.

Weitere Informationen

Die Hygieneversicherung versichert Gefahren, die durch übertragbare Krankheiten durch Lebensmittel in Ihrem Betrieb entstehen können. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich zu einer Versicherungslösung, die auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.