Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG
Versicherungsschutz für Unfälle gemäss UVG
Wer in der Schweiz bei einem Arbeitgeber arbeitet, muss gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) für Berufsunfälle und ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle versichert werden. Die obligatorische Unfallversicherung der Mobiliar bietet Arbeitgebern diesen umfassenden Versicherungsschutz für ihre Mitarbeitenden.
Obligatorische Unfallversicherung auf einen Blick
- Versicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle aller in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer
- Pflegeleistungen und Kostenvergütungen: Rettungstransporte, ambulante Behandlungen, Spital- und Kuraufenthalte
- Taggelder, Invalidenrente, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente