Kollektiv-Krankenversicherung – Freizügigkeit
Informationen für austretende Mitarbeitende aus dem Betrieb
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem bei der Mobiliar versicherten Betrieb ausscheiden – zum Beispiel weil Sie ihre Arbeitstätigkeit aufgeben –, können Sie vom Übertrittsrecht Gebrauch machen und Ihren Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer Einzel-Krankenversicherung weiterführen.
Beantragen Sie dazu einfach innerhalb von 90 Tagen nach Ihrem Austritt den Abschluss einer Taggeldversicherung zu den Bedingungen der Einzel-Krankenversicherung bei der Mobiliar.
Die neue Prämie wird nach dem Einzeltarif berechnet; sie basiert aber auf Ihrem Alter, das Sie beim Eintritt in die Kollektiv-Krankenversicherung hatten.
Mehr Informationen und die notwendigen Formulare für den Übertritt in die Einzel-Krankenversicherung der Mobiliar finden Sie hier: