die Mobiliar

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Kollektiv-Krankenversicherung – Freizügigkeit

Informationen für austretende Mitarbeitende aus dem Betrieb

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem bei der Mobiliar versicherten Betrieb ausscheiden – zum Beispiel weil Sie ihre Arbeitstätigkeit aufgeben –, können Sie vom Übertrittsrecht Gebrauch machen und Ihren Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer Einzel-Krankenversicherung weiterführen.

Beantragen Sie dazu einfach innerhalb von 90 Tagen nach Ihrem Austritt den Abschluss einer Taggeldversicherung zu den Bedingungen der Einzel-Krankenversicherung bei der Mobiliar.

Die neue Prämie wird nach dem Einzeltarif berechnet; sie basiert aber auf Ihrem Alter, das Sie beim Eintritt in die Kollektiv-Krankenversicherung hatten.

Mehr Informationen und die notwendigen Formulare für den Übertritt in die Einzel-Krankenversicherung der Mobiliar finden Sie hier:

Kollektiv-Krankenversicherung