die Mobiliar

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Die Abredeversicherung

Die Verlängerung der obligatorischen Versicherung für Nichtberufsunfälle

Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs? Unbezahlte Ferien? Reduziertes Pensum unter acht Stunden pro Woche? Wenn Ihr letzter Arbeitgeber die obligatorische Unfallversicherung bei der Mobiliar abgeschlossen hat, können Sie sich mit der Abredeversicherung UVG (Schweiz) oder OUFL (Lichtenstein) weitere sechs Monate gegen Nichtberufsunfälle versichern.

Das bietet die Abredeversicherung UVG / OUFL: 

  • Neuabschluss und Verlängerung der obligatorischen Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle von bis zu sechs Monaten für 45 Franken pro Monat 
  • Unkomplizierter Versicherungsabschluss online 
  • Einfache Bezahlung per Kreditkarte (VISA, Mastercard), Postcard, Twint oder mit QR-Rechnung 

Beantragen Sie Ihre Abredeversicherung einfach und unkompliziert online.

Neu abschliessen Verlängern

Falls Ihnen der Online-Abschluss und die elektronische Bezahlung nicht möglich sind, kontaktieren Sie eine unserer Generalagenturen oder melden sich direkt unter: abredeversicherung@mobiliar.ch.

Was kostet die Abredeversicherung?

Die Abredeversicherung kostet 45 Franken pro Monat. Sie müssen diese vor Ablauf Ihrer aktuellen Versicherung abschliessen und bezahlen.

Wann lohnt sich eine Abredeversicherung?

  • Sie reduzieren Ihr Pensum auf unter acht Stunden pro Woche 
  • Sie nehmen unbezahlte Ferien 
  • Sie verlängern Ihren Mutterschaftsurlaub 
  • Sie beenden Ihr Arbeitsverhältnis 

Was müssen Sie als Arbeitnehmer:in beachten?

  • Damit Sie die Abredeversicherung bei der Mobiliar abschliessen können, muss Ihr letzter Arbeitgeber die obligatorische Unfallversicherung bei der Mobiliar abgeschlossen haben.  
  • Sie müssen bei Ihrem letzten Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche gearbeitet haben.  
  • Falls Sie sich gegen eine Abredeversicherung entscheiden, müssen Sie Ihre Krankenversicherung innerhalb eines Monats über das Ende der Unfallversicherung gemäss UVG informieren. Diese wird die Unfalldeckung kostenpflichtig in Ihre Police aufnehmen, damit Sie weiterhin gegen Nichtberufsunfälle versichert sind. 

Auf dem Merkblatt für Versicherte UVG (Schweiz) oder dem Merkblatt für Versicherte OUFL (Liechtenstein) finden Sie weitere Informationen.

Was müssen Sie als Arbeitgeber berücksichtigen?

Gemäss Verordnung über die Unfallversicherung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet Ihre Mitarbeitenden beim Austritt über die Versicherungssituation zu informieren. Das Formular für Arbeitgeber unterstützt Sie bei dieser Pflicht.