die Mobiliar

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Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung

Die optimale Ergänzung zu der obligatorischen Unfallversicherung

Der Schutz der Un­fall­ver­si­che­rung ge­mäss UVG ist be­grenzt. Deshalb bietet die Mobiliar ergänzend zur obligatorischen Unfallversicherung den erweiterten Versicherungsschutz für Sie und Ihre An­ge­stell­ten an.

Vor­tei­le der Er­gän­zung zur ob­li­ga­to­ri­schen Un­fall­ver­si­che­rung auf ei­nen Blick

  • Deckung des Lohnausfalls über den UVG-Höchstlohn von CHF 148‘200
  • Über­nah­me der Kos­ten in der pri­va­ten oder halb­pri­va­ten Ab­tei­lung von Spi­tä­lern auf der gan­zen Welt
  • Deckung von Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung vorgenommen wurden
  • Übernahme der Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit und wahlweise Heilungskosten, infolge früherer nicht versicherten Unfälle
  • Zu­sätz­li­che Leis­tun­gen bei In­va­li­di­tät und Tod

Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung im Detail

Die Er­gän­zung zur ob­li­ga­to­ri­schen Un­fall­ver­si­che­rung der Mo­bi­li­ar ist eine Zu­satz­ver­si­che­rung. Sie versichert Ihre Ar­beit­neh­mer und Sie als Arbeitgeber dort, wo Sie durch die ob­li­ga­to­ri­sche Un­fall­ver­si­che­rung ge­mäss UVG nicht umfassend ge­schützt sind. Sie können beispielsweise den Lohn­aus­fall ab dem ers­ten Tag zu hun­dert Pro­zent ver­si­chern. Auch der den UVG-Höchst­lohn über­stei­gen­den Ver­dienst ab 148 200 Fran­ken wird gedeckt. Die­se hö­he­re De­ckung kommt auch bei der Be­rech­nung der In­va­li­den- und Hin­ter­las­se­nen­ren­te zum Tra­gen. Mit ei­nem To­des­fall­ka­pi­tal sind auch die An­ge­hö­ri­gen Ih­rer Mit­ar­bei­ter bes­ser ab­ge­si­chert.

Anhand der Leistungsübersicht er­ken­nen Sie welche Ergänzungen ob­li­ga­to­ri­sche Un­fall­ver­si­che­rung ge­mäss UVG möglich sind.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Als Er­gän­zung zur ob­li­ga­to­ri­schen Un­fall­ver­si­che­rung können folgende Leistungen einzeln versichert werden:

Heilungskosten

Freie Arzt- und Spi­tal­wahl, weltweiter Auf­ent­halt in der pri­va­ten oder halb­pri­va­ten Ab­tei­lung ei­nes Spi­tals. Über­nah­me zu­sätz­li­cher Rei­se-, Trans­port-, Ret­tungs- und Ber­gungs­kos­ten so­wie Such­ak­tio­nen.

Taggeld

Übernahme der ärztlich nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der wählbaren Wartefrist bis zu 100 Prozent, auch für Löhne über CHF 148‘200.

Integritätsentschädigung

Ver­si­cher­te Ka­pi­tal­leis­tung bei Schä­di­gung der kör­per­li­chen oder geis­ti­gen In­te­gri­tät ge­mäss dem Ent­scheid der ob­li­ga­to­ri­schen Un­fall­ver­si­che­rung.

Todesfallkapital

Ver­ein­bar­tes To­des­fall­ka­pi­tal für die An­ge­hö­ri­gen oder eine an­de­re im Vor­aus be­stimm­te Per­son.

UVG-Differenzdeckung

Wenn der Unfall durch ein Wagnis, Grobfahrlässigkeit oder aussergewöhnliche Gefahren verursacht wurde, kann die obligatorische Unfallversicherung die Geldleistungen kürzen oder verweigern. Diese Differenzdeckung übernimmt die meisten vorgenommenen Kürzungen.

Folgen früherer Unfälle

Über­nah­me der gesetzlichen Lohn­fort­zah­lungs­pflicht bei Ar­beits­un­fä­hig­keit und wahlweise Heilungskosten in­fol­ge von Rück­fäl­len oder Spät­fol­gen frü­he­rer Un­fäl­le, die nicht ver­si­chert wa­ren.

Lohnnachgenuss im Todesfall

Übernahme der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht an die An­ge­hö­ri­gen im Todesfall.

Invaliden- und Hinterlassenrente für UVG-übersteigende Löhne

In­va­li­den- und Hin­ter­las­se­nen­ren­te auf Ba­sis des ver­si­cher­ten An­teils des UVG-über­stei­gen­den Lohns in Anlehnung an die Be­stim­mun­gen der ob­li­ga­to­ri­schen Un­fall­ver­si­che­rung.

Exklusives Servicepaket der Mobiliar

Zusätzlich zu den gewählten Deckungen sind folgende Leistungen enthalten:

  • Beratung und Betreuung vor Ort: durch Ihre per­sön­li­che Be­ra­te­rin oder Ih­ren per­sön­li­chen Be­ra­ter.
  • JurLine 0848 82 00 82: für ers­te te­le­fo­ni­sche Rechts­aus­künf­te jeg­li­cher Art.
  • Schadenerledigung vor Ort: durch den Scha­den­ser­vice der Ge­ne­ral­agen­tur in Ih­rer Nähe, per­sön­lich und un­kom­pli­ziert.
  • Case Management: Wir un­ter­stüt­zen Sie als Ar­beit­ge­ber bei der Wie­der­ein­glie­de­rung von ver­si­cher­ten Per­so­nen und Sie pro­fi­tie­ren von un­se­rem Netz­werk be­ra­ten­der Ärzte in der gan­zen Schweiz.
  • Absenzenmanagement: Mit­ar­bei­ter­ab­sen­zen ein­fach ma­na­gen – das Ab­sen­zen­ma­nage­ment-Tool von Sun­et­p­lus un­ter­stützt Sie in ei­ner ef­fi­zi­en­ten Be­ar­bei­tung von Un­fall- und Krank­heits­mel­dun­gen.
  • Elektronische Lohnsummendeklaration: Sie kön­nen Ihre de­fi­ni­ti­ven Lohn­sum­men über das In­ter­net oder di­rekt aus Ih­rem swiss­dec-zer­ti­fi­zier­ten Lohn­buch­hal­tungs­sys­tem mel­den.

Informationen für austretende Mitarbeitende aus dem Betrieb

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem bei der Mobiliar versicherten Betrieb ausscheiden - zum Beispiel weil Sie ihre Arbeitstätigkeit aufgeben –, können Sie vom Übertrittsrecht Gebrauch machen und Ihren Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer Einzel-Unfallversicherung weiterführen.

Beantragen Sie dazu einfach innerhalb von 90 Tagen nach Ihrem Austritt das jeweilige Versicherungsangebot bei der Mobiliar. Auf diese Weise erhalten Sie im Rahmen der geltenden Bedingungen und Tarife der Einzel-Unfallversicherung Ihren Versicherungsschutz bis maximal zur Höhe der bisher versicherten Leistungen.

 Mehr Informationen und die notwendigen Formulare für den Übertritt in die Einzel-Unfallversicherung