Die wichtigsten Versicherungen für Freelancer und Selbständige
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Freelancer werden in der Regel als Selbständige angesehen, da sie das wirtschaftliche Risiko selbst tragen.
Ob man aber als Selbständiger gilt, entscheidet schlussendlich die Ausgleichskasse. Diese prüft anhand von Kriterien, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt.
Welche Versicherungen brauche ich als Selbständiger oder Freelancer?
Das hängt ganz von Ihrer gewählten Rechtsform ab. Für Einzelunternehmungen sind die AHV und ALV obligatorische Sozialversicherungen. Haben Sie sich als Selbständiger oder Freelancerin für die Rechtsform GmbH oder AG entschieden, so brauchen Sie zusätzlich eine Unfallversicherung. Die berufliche Vorsorge ist auch bei einer GmbH und AG ab einem Jahreslohn von 21'300 Franken obligatorisch.
Nicht obligatorisch - aber empfehlenswert – sind die berufliche Vorsorge, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Rechtschutzversicherung.
Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Versicherungen:
Was muss ich beachten, wenn ich neben einer festen Anstellung als Freelancer tätig bin?
Sind Sie nebst einer festen Anstellung als Freelancer tätig, liegt in der Regel eine Nebenerwerbstätigkeit vor. Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Freelancer müssen Sie in der Steuererklärung deklarieren. Falls die Einnahmen 2 300 Franken nicht übersteigen, müssen Sie in der Regel keine Beiträge an AHV/IV/EO und ALV zahlen. Ausgenommen sind Tätigkeiten in gewissen Branchen (Tanz-/Theaterproduktion, Orchestern, Radio und Fernsehen etc.). Mehr Informationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass Sie Ihren Nebenerwerb dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Prüfen Sie, ob die sogenannte Nebenerwerbstätigkeit als Freelancer zulässig ist. Das bedeutet, dass die Sorgfalts- /und Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht verletzt wird und Ihre persönliche Arbeitspflicht gewährleistet ist.
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