die Mobiliar

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Veranstaltungen

Stellen Sie sich vor

  • Raub: Unter Androhung von Gewalt werden die Tageseinnahmen entwendet.
  • Aufbauarbeiten für ein Konzert: Bei der Montage einer Werbetafel wird ein parkierter Lieferantenwagen beschädigt.
  • Böse Überraschung am Festspiel: Das verkaufte Essen führt bei vielen Besuchern zu einer Lebensmittelvergiftung – ein Produkt war schlecht.

In Fällen wie diesen bewahrt Sie die Mobiliar vor finanziellem Schaden.

 

Die wichtigsten Deckungen im Überblick

Eventversicherung

  • Sturmschaden zerstört das Festzelt? Diebe stehlen die gemietete Musikanlage? Beim Abladen fällt die Fritteuse vom Stapler?
  • Die Eventversicherung der Mobiliar bietet umfangreichen Versicherungsschutz für Ihren Anlass. Sie umfasst Haftpflicht-, Sachversicherung inkl. Ertragsausfall und Mehrkosten, Transportversicherung, technische Versicherung und Rechtsschutz
  • Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten eine Woche vor und nach dem Event sind mitversichert 

Mehr zur Eventversicherung

Sachversicherung

  • Versicherte Risiken: Feuer, Stromschäden, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Wasser, Hagel, Überschwemmung etc.
  • Versichert sind: Einrichtungen, Gebrauchsgegenstände, Effekten von Gästen und Personal, Geldwerte etc.
  • Übernahme von Kosten für Ertragsausfall, Räumungen, Entsorgungen, Wiederherstellung von Geschäftsbüchern, Akten, Datenträgern etc.

MEHR ZUR SACHVERSICHERUNG

Betriebshaftpflichtversicherung

  • Versichert sind: Personen- und Sachschäden sowie dadurch verursachte Vermögensschäden
  • Mitversichert: Garderobeschäden

MEHR ZUR BETRIEBSHAFTPFLICHtversicherung

Rechtsschutz im Arbeitsrecht

  • Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen

Mehr zum Rechtsschutz im Arbeitsrecht

Obligatorische Unfallversicherung

  • Obligatorische Versicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle aller in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden
  • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für Rettungstransporte, ambulante Behandlungen, sowie Spital- und Kuraufenthalte
  • Taggelder, Invalidenrente, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente

Mehr zur obligatorischen Unfallversicherung

Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung

  • Deckung des Lohnausfalls über den UVG-Höchstlohn von CHF 148‘200
  • Über­nah­me der Kos­ten in der pri­va­ten oder halb­pri­va­ten Ab­tei­lung von Spi­tä­lern weltweit
  • Deckung von Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung vorgenommen wurden
  • Übernahme der Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit und wahlweise Heilungskosten, infolge früherer, nicht versicherten Unfälle
  • Zu­sätz­li­che Leis­tun­gen bei In­va­li­di­tät oder Tod

Zu den Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung

Kollektiv-Krankenversicherung

  • Übernahme des versicherten Lohnanteils bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden infolge Krankheit
  • Optionale Ergänzungsversicherung zu den Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung
  • Individuelle, auf Gesamtarbeitsverträge abgestimmte Versicherungslösungen möglich

Mehr zur Kollektiv-Krankenversicherung

Berufliche Vorsorge

  • Obligatorische BVG-Versicherung für in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmenden
  • Gesetzliche Invaliden-, Hinterlassenen- und Altersrenten
  • Optionale überobligatorische Leistungen für Ihre Mitarbeitenden, die zu Ihrem Unternehmen passen. Von der Basisvorsorge mit flexiblen Baustein-Variationen bis zur individuellen Vorsorgelösung

Mehr zur Berufliche Vorsorge