Gastgewerbe
Stellen Sie sich vor
- Unachtsamkeit: Ein überlaufener Spültrog setzt den vierten Stock des Hotels teilweise unter Wasser.
- Diebstahl: Durch den Hintereingang der Bar wurde eingebrochen. Geld fehlt und die eingedrückte Tür muss durch eine Nottür ersetzt werden.
- Missgeschick: Der Kellner hantiert ungeschickt mit dem Fonduerechaud. Ein Gast erleidet Verbrennungen.
In Fällen wie diesen bewahrt Sie die Mobiliar vor finanziellem Schaden.
Die wichtigsten Deckungen im Überblick
Sachversicherung
- Versicherte Risiken: Feuer, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Wasser, Hagel, Überschwemmung etc.
- Versichert sind: Einrichtungen, Waren, Effekten von Gästen und Personal, Geldwerte und Sengschäden etc.
- Übernahme von Kosten für Ertragsausfall, Räumungen, Entsorgungen, Wiederherstellung von Geschäftsbüchern, Datenträgern und dergleichen, Nottüren etc.
- Zusatzdeckungen möglich für Epidemierisiko, Maschinen wie Kaffee- und Küchenmaschinen, Leuchtreklamen, Firmenschilder, elektronische Geräte und Anlagen inklusive Software, Automaten, Schaukästen sowie Vitrinen ausserhalb von Gebäuden, Verglasungen und Sanitäreinrichtungen etc..
Transportversicherung
- Versichert sind: Waren und Standmaterial sowie eigene Berufswerkzeuge und –apparate während Transporten und Ausstellungen gegen Verlust und Beschädigung
Betriebshaftpflichtversicherung
- Versichert sind: Personen- und Sachschäden sowie dadurch verursachte Vermögensschäden
- Mitversichert sind: durch Angestellte verursachte Schäden an Fahrzeugen von Gästen, das Veranstalterrisiko für im Haus durchgeführte Anlässe, Rechtsschutz im Strafverfahren etc.
Rechtsschutz im Arbeitsrecht
- Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen
Gebäudeversicherung
- Versicherung gegen Gefahren wie Feuer, Überschwemmung, Erdrutsch und Sturm
- Mitversichert sind: Gebäudeumbauten bis 100 000 Franken, Bauherrenhaftpflicht-Deckung bei Um- und Erweiterungsbauten bis 1 000 000 Franken
- Zusätzlich versicherbare Gefahren: Bruch von Gebäudeglas, böswillige Beschädigungen, Verbissschäden
- Streitigkeiten aus dem Werkvertragsrecht
Obligatorische Unfallversicherung
- Obligatorische Versicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle aller in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden
- Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für Rettungstransporte, ambulante Behandlungen, sowie Spital- und Kuraufenthalte
- Taggelder, Invalidenrente, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente
Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung
- Deckung des Lohnausfalls über den UVG-Höchstlohn von CHF 148‘200
- Übernahme der Kosten in der privaten oder halbprivaten Abteilung von Spitälern weltweit
- Deckung von Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung vorgenommen wurden
- Übernahme der Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit und wahlweise Heilungskosten, infolge früherer, nicht versicherten Unfälle
- Zusätzliche Leistungen bei Invalidität oder Tod
Kollektiv-Krankenversicherung
- Übernahme des versicherten Lohnanteils bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeitenden infolge Krankheit
- Optionale Ergänzungsversicherung zu den Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung
- Individuelle, auf Gesamtarbeitsverträge abgestimmte Versicherungslösungen möglich
Berufliche Vorsorge
- Obligatorische BVG-Versicherung für in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmenden
- Gesetzliche Invaliden-, Hinterlassenen- und Altersrenten
- Optionale überobligatorische Leistungen für Ihre Mitarbeitenden, die zu Ihrem Unternehmen passen. Von der Basisvorsorge mit flexiblen Baustein-Variationen bis zur individuellen Vorsorgelösung