die Mobiliar

Teilnahmebedinungen

Die Teil­nah­me am Wett­be­werb er­folgt kos­ten­los und aus­schliess­lich über die Web­sei­te www.mobiliar.ch. Teil­nah­men per Post, E-Mail oder auf an­de­rem Weg wer­den nicht be­rück­sich­tigt. Mit der Teil­nah­me am Wett­be­werb ist kein Kauf­zwang ver­bun­den.

Der Wett­be­werb dau­ert bis zum 30.11.2018, 24.00 Uhr (Teil­nah­me­schluss).

Als Preis werden die zwei obligatorische Weiterausbildungskurse (WAB 1 und WAB 2) verlost. Falls die Kurse bereits besucht wurden, werden nach Einreichen einer gültigen Kursbestätigung dem Gewinner die Kurskosten erstattet. Wurden die Kurse noch nicht besucht, wird ein Gutschein bei einem vom Gewinner ausgewählten zertifizierten Anbieter ausgestellt.

Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle Per­so­nen ab 17 Jah­ren bis 26 Jahren mit Wohn­sitz in der Schweiz. Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter von Un­ter­neh­men der Grup­pe Mo­bi­li­ar und den mit ihr ver­trag­lich ver­bun­de­nen Ge­ne­ral­agen­tu­ren so­wie de­ren An­ge­hö­ri­ge sind nicht teil­nah­me­be­rech­tigt.

Mit der Teil­nah­me be­stä­tigt die teil­neh­men­de Per­son die Rich­tig­keit ih­rer An­ga­ben. Die Mo­bi­li­ar be­hält sich vor, teil­neh­men­de Per­so­nen bei wahr­heits­wid­ri­gen An­ga­ben so­wie Miss­brauch bzw. tech­ni­scher Ma­ni­pu­la­ti­on oder ent­spre­chen­dem Ver­dacht ohne Mit­tei­lung von die­sem Wett­be­werb aus­zu­schlies­sen.

Die teil­neh­men­de Per­son er­klärt mit der Teil­nah­me ihr Ein­ver­ständ­nis, dass die Mo­bi­li­ar ihre An­ga­ben zu Mar­ke­ting­zwe­cken in­ner­halb der Grup­pe Mo­bi­li­ar ver­wen­den darf.

Die Ge­win­ne wer­den nach Teil­nah­me­schluss un­ter al­len teil­neh­men­den Per­so­nen ver­lost und die Ge­win­ner schrift­lich oder per E-Mail be­nach­rich­tigt. Soll­te eine teil­neh­men­de Per­son den Preis nicht an­neh­men kön­nen oder wol­len oder ihre Adres­se zur Zu­stel­lung des Prei­ses nicht voll­stän­dig an­ge­ben, ver­fällt der Ge­winn. Der ent­spre­chen­de Preis wird in die­sem Fall er­neut ver­lost. Ein Ver­sand er­folgt nur in der Schweiz oder im Fürs­ten­tum Liech­ten­stein. All­fäl­li­ge durch den Ge­winn an­fal­len­de Steu­ern, Ge­büh­ren und Ab­ga­ben sind durch den Ge­win­ner/​die Ge­win­ne­rin zu tra­gen.

Pro teil­neh­men­de Per­son ist ma­xi­mal ein Ge­winn mög­lich. Es be­steht kein Ge­winn­an­spruch. Eine Aus­zah­lung des Ge­winns ist aus­ge­schlos­sen. Über den Wett­be­werb wird kei­ne Kor­re­spon­denz ge­führt. Die Mo­bi­li­ar haf­tet nicht für Schä­den ir­gend­wel­cher Art, wel­che aus der Teil­nah­me am Wett­be­werb ent­ste­hen. Der In­halt des Wett­be­werbs, ein­schliesslich al­ler sei­ner Tei­le, ist ur­he­ber­recht­lich ge­schützt.