Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vergabungsfonds der Mobiliar.
Der Vergabungsfonds der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft unterstützt Projekte von Institutionen und Personengruppen die in der Schweiz tätig sind. Projekte von Einzelpersonen werden nicht unterstützt. Die Projekte müssen gemeinnützig und für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein.
Mit dem Vergabungsfonds unterstützt die Mobiliar einerseits jährlich eine oder mehrere soziale Institution von nationaler Bedeutung, andererseits eine Vielzahl von gemeinnützigen Projekten mit einmaligen Beiträgen. Unterstütz werden Projekte in den folgenden Bereichen:
Die grosse Mehrheit der Projekte sind Kleinstprojekte mit Unterstützungsbeiträgen zwischen CHF 1’000.- und CHF 10‘000.-.
Die Mobiliar möchten nicht nur ihre Kundinnen und Kunden, sondern auch die Allgemeinheit am Erfolg teilhaben lassen. Deshalb fliessen jährlich 2 Millionen Franken aus dem Gewinn der Genossenschaft in den Vergabungsfonds. Jährlich können wir so zwischen 150 bis 200 Projekte unterstützen. Dies entspricht etwa 20% der eingereichten Gesuche.
Ein Gesuch beinhaltet ein vollständiges Dossier und ein auf unserer Website ausgefülltes Gesuchformular. Projekte müssen digital eingereicht werden, die Beilagen müssen im PDF-Format heraufgeladen werden.
Der Vergabungsfonds der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft kennt folgende Ausschlüsse:
Der Vergabungsfonds kann im Normalfall nur einmalige Unterstützungsbeiträge sprechen. In Ausnahmefällen kann eine mehrjährige Unterstützung bewilligt werden.
Die Mobiliar ist genossenschaftlich verankert. Deshalb achten wir darauf, dass die Projekte breit abgestützt und gemeinnützig sind.
Der Vergabungsfonds fördert Projekte in der ganzen Schweiz, dabei versuchen wir einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Kantonen und den verschiedenen Sprachregionen herzustellen.
Grundsätzlich kann jedes Gesuch eingereicht werden. Wenn Sie nach dem Durchlesen dieses Dokuments immer noch unsicher sind, rufen Sie uns an auf 031 389 75 74 oder schreiben Sie eine E-Mail an: vergabungsfonds@mobiliar.ch
Wählen sie den Bereich, welcher ihrem Projekt am ehesten entspricht.
Wir behandeln Gesuche auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Idealerweise ist das Anschreiben auf Deutsch.
Wer Sie sind, eine kurze Zusammenfassung des Projekts und der Daten, für was Sie einen Unterstützungsbeitrag brauchen, wieviel Geld Sie beim Vergabungsfonds anfragen, die Kontaktperson und Postadresse.
Die Gesuche werden laufend bearbeitet. Solange sie keine Absage erhalten, ist Ihr Gesuch noch im Rennen. Die Gesuchbearbeitung nimmt etwa 8 Wochen in Anspruch.
Der Vergabungsfonds nimmt keine Stellung zu abgelehnten Gesuchen. Da wir nur rund 20% aller Gesuche berücksichtigen können, versuchen wir eine möglichst vielfältige Auswahl aus allen Sparten und Regionen der gesamten Schweiz zu treffen.
Nein. Wir behandeln jedes Gesuch nur einmal.
Da der Vergabungsfonds konkrete Projekte unterstützt, können neue Projektideen derselben Institution erneut eingegeben werden. Dasselbe Projekt, dieselbe Idee einer Institution wird nur einmal unterstützt.
Wir unterstützen Institutionen nur in Ausnahmefällen ein zweites Mal. Dasselbe Projekt, dieselbe Idee einer Institution wird nur einmal unterstützt.
Wenn die Finanzierung gesichert und die Durchführung garantiert ist, können Sie uns eine Rechnung mit Einzahlungsschein an folgende Adresse stellen:
Schweizerische Mobiliar GenossenschaftVergabungsfondscatherine.mueller@mobiliar.chPostfach 2508901 Urdorf
Im Idealfall innerhalb eines Jahres. Verschiebungen müssen nach der Zusage unbedingt mitgeteilt werden.
Das FAQ gibt Antworten auf die meisten gestellten Fragen. Im Zweifelsfall dürfen Sie uns per E-Mail an vergabungsfonds@mobiliar.ch kontaktieren.