Broker-News – Winter 2025

In der Wetterversicherung gewährt der Bund Landwirtschaftsbetrieben für die Risiken Frost und Trockenheit eine Prämienverbilligung von bis zu 30%.
Der Klimawandel stellt die Landwirtschaft vor neue Herausforderungen. Extreme Wetterereignisse nehmen zu und immer mehr Landwirtinnen und Landwirte beklagen Ernteausfälle durch Frost und Trockenheit.
Am 1. Januar 2025 ist die Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung von Prämien von Ernteversicherungen (VPEV) in Kraft getreten. Damit unterstützt der Bund erstmals die Landwirtschaft mit einer Prämienverbilligung von bis zu 30% für die Risiken Trockenheit und Frost.
Voraussetzungen für die Gewährung der Prämienverbilligung
- Ein Mindestselbstbehalt von 15% der Versicherungssumme
- Bekanntgabe der BUR-Nummer zur Überprüfung
- Angabe der Bankverbindung für die Rückerstattung
- Unterzeichnung der Individuellen Besonderen Bedingungen (IBB) bei Vertragsabschluss, welche insbesondere die Weitergabe der relevanten Daten an das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) regelt
Kein Mehraufwand für unsere Kundinnen und Kunden
Die Prämienverbilligung wird im Dezember direkt auf das Konto der Kunden überwiesen, nachdem das Bundesamt für Landwirtschaft den Gesamtbetrag an die Mobiliar bezahlt hat.
Die Wetterversicherung wird in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht- und einer Betriebssachversicherung angeboten. Mehr dazu in den Broker-News vom Herbst 2023.
Private Vorsorge: Holen Sie Ihre GwG-Akkreditierung ein!
Wir passen den Verkaufsprozess für GwG-relevante Geschäfte an: Ab dem 1. März 2025 müssen Makler und Vermittler über eine Delegationsvereinbarung mit uns verfügen, um weiterhin Sparversicherungen in der freien Vorsorge (Säule 3b) verkaufen zu können.
Mit einer GwG-Delegationsvereinbarung sind Sie berechtigt, die Identifikation der Vertragspartei sowie die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten für folgende Produkte selbständig vorzunehmen.
- Wandelbare Sparversicherung (Tarif MXS)
- Vorausschauende Sparversicherung (Tarif EOL)
- Fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmaleinlage
- Auszahlungsplan
- Tranchenprodukt mit Einmaleinlage Mobiliar One Invest
- Eröffnung eines Prämiendepots
Die bis anhin tolerierte Praxis, die Dokumente durch einen GwG-akkreditierten Berater einer Mobiliar Generalagentur gegenzeichnen zu lassen, wird nicht mehr möglich sein. Anträge für GwG-relevante Sparversicherungen, die von einem nicht GwG-akkreditierten Makler oder Vermittler eingereicht werden, müssen im Beisein des Kunden nochmals vollständig durch eine bevollmächtigte Person ausgefüllt werden.
Mit diesem neuen Ansatz stellen wir sicher, dass Sie Ihre Kundin oder Ihren Kunden persönlich getroffen haben und Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind.
So gehen Sie vor
Prüfen Sie, ob zwischen Ihnen und der Mobiliar eine Delegationsvereinbarung besteht. Wenn ja, müssen Sie nichts unternehmen.
Falls keine Vereinbarung besteht, wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnte Ansprechperson Ihrer betreuenden Generalagentur oder der Direktion Maklergeschäft, um die notwendigen Schritte einzuleiten.
