Glasvasen

Broker News Frühling 2023

In den regelmässig erscheinenden Newslettern Broker-News erfahren Sie mehr zu den aktuellen Themen. 

Neuheiten in der Haushalt- und Gebäudeversicherung

Mobilheime nun zum Neuwert versichert

Elementarschäden an Mobilheimen ohne Inhalt werden ab sofort zum Neuwert entschädigt, dies bei gleichbleibenden Prämien. Bisher wurde der Zeitwert rückerstattet. Es gilt die Meistbegünstigung.

Zusätzliche Gefahren: Limite für böswillige Beschädigungen entfällt

Für die Gefahr «Böswillige Beschädigung» in der Hausrat- und Gebäudeversicherung wurde die Limite von 10 000 Franken pro Ereignis aufgehoben. Schäden werden neu in Höhe der Versicherungssumme auf Erstes Risiko für die Umgebungsversicherung rückerstattet.

Der Tarif bleibt gleich und es gilt die Meistbegünstigung.

Gebäudeversicherung bietet die Buildigo-Serviceline an

Kundinnen und Kunden mit einer Gebäudeversicherung profitieren neu von der kostenlosen Buildigo-Serviceline.

Buildigo, eine Tochtergesellschaft der Mobiliar, ist ein Handwerker-Netzwerk, das Kund:innen beim Umbau oder bei der Renovation ihres Gebäudes berät und unterstützt. Sei es in der Planung, während der Umsetzung oder bei der Abnahme, die Serviceline steht für eine telefonische und kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Mehr Informationen zu Buildigo

Neue Allgemeine Bedingungen

Die Ausgabe 04.2023 der neuen Allgemeinen Bedingungen der Haushalt- und Gebäudeversicherung stehen
auf dem Makler-/Partner Extranet zur Verfügung (mit Mobiliar-Login oder Zugriff über Ecohub).

Link auf das Makler-/Partner Extranet 

Erweiterte Bearbeitungs- und Obhutsschäden für Motorfahrzeuge und Anhänger

Neu sind im Rahmen der Deckung für Bearbeitungsschäden im Motorfahrzeuggewerbe direkte Schäden am bearbeiteten Teil sowie damit «verbundene» Teile versichert.

Ein Schadenbeispiel: Der versicherte Garagist repariert den Felgen für einen Sportwagen. Beim Bearbeiten passierts: Er beschädigt die Felge. Der zusätzliche Aufwand für die Reparatur ist aufgrund der Deckungserweiterung nun versichert.

Die Teileliste, die im Baustein 0923 bisher aufgeführt war, entfällt.

Zusätzlich entfällt der heutige Ausschluss für die Sachgefahren Feuer, Wasser, Diebstahl, etc.

Ausgeschlossen bleiben weiterhin:

  • Aufwendungen für die gehörige Vertragserfüllung, wie z.B. die Nachbesserung
  • Ansprüche aus Schäden an Fahrzeugen und Anhängern, die durch automatische Waschanlagen – auch Selbstbedienungsanlagen - verursacht werden
  • Ansprüche aus Schäden an den Flüssigkeitssystemen (Motorschmierung, Kühlsystem, hydraulisches Bremssystem usw.) sowie an den von ihnen abhängenden Fahrzeugteilen

Zugriff auf den Baustein 0923 

(Link auf das Makler-/Partner Extranet mit Mobiliar-Login oder über Ecohub)

Private Vorsorge: Tiefere Prämien für die Todesfallversicherung mit abnehmendem Kapital

Mit Vertragsbeginn per 1. Juli 2023 profitieren Kund:innen von tieferen Prämien für die Todesfallversicherung mit abnehmendem Kapital. Die Bruttoprämien wurden für alle Risikoklassen um ca. 5% gesenkt.

Weitere Merkmale:

  • Die Mindestversicherungssumme liegt neu bei 150 000 Franken (bisher 100 000 Franken). In Kombination mit einer Sparversicherung bleibt die Mindestversicherungssumme bei 50 000 Franken.
  • Die Überschussbeteiligung wurde für Versicherungssummen ab 300 000 Franken erhöht und kann je nach Risikoklasse bis zu 25% betragen.

Private Vorsorge: Überschussbeteiligungen 2023

Die Überschussbeteiligungen für Neugeschäfte in der privaten Vorsorge werden jährlich angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 gelten folgende Änderungen.

Todesfallversicherungen

Die Überschussbeteiligung der Todesfallversicherung mit abnehmendem Kapital steigt für Versicherungssummen ab 300 000 Franken, je nach Risikoklasse, neu bis auf 25%. Für Versicherungssummen ab 500 000 Franken profitiert die Kundin oder der Kunde sogar von bis zu 30%.

Bei der Todesfallversicherung mit konstantem Kapital ändert sich nichts: Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von der Risikoklasse und der versicherten Summe ab. So wird zum Beispiel ein versichertes Kapital von 300 000 Franken weiterhin mit 16% am Überschuss beteiligt, wenn sich Kund:innen in einer der beiden besten Risikoklassen befinden.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

In der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene werden Männer künftig höher am Überschuss beteiligt: Der Satz steigt von 15% auf 18%. Für die übrigen Tarife gibt es keine Änderung.

Sparversicherungen

Die Überschussbeteiligung der wandelbaren Sparversicherung (Tarif MXS für Erwachsene und MXSE für Kinder) sinkt per 1. Juli 2023 auf 0%.

Die Gründe: Der massgebende Ertrag der Mobiliar Leben für 2022 erreicht 0.40%, dies wegen der negativen Performance der Anlagemärkte. Nach Abzug der Garantiekosten von 1% ergibt sich eine Verzinsung von -0.60%. In diesem Fall greift der Schutz der wandelbaren Sparversicherung: Verluste auf dem Anlageerfolg werden von der Mobiliar getragen. Die Verzinsung der wandelbaren Sparversicherung mit Garantie liegt daher für dieses Jahr bei 0%.

Die vorausschauende Sparversicherung (Tarif EOL) wird maximal mit 1.25% am Überschuss beteiligt.

Vorsorge-Symposium: 101% vorsorgen

Das diesjährige Vorsorge-Symposium und die Fachmesse 2. Säule findet vom 14. und 15. Juni in der Messe Zürich statt. Das Symposium bietet eine ideale Plattform für einen Gedankenaustausch zu den neusten Trends und Lösungen rund um die berufliche Vorsorge.

Besuchen Sie den Stand der Mobiliar und den Fachbeitrag von Lucas Müller, Leiter der Beruflichen Vorsorge der Mobiliar, am Mittwoch 14. Juni um 10.55 Uhr zum Thema Fachkräftemangel. Wir freuen uns auf Sie.

Mehr Informationen finden Sie hier

Revision Datenschutzgesetz

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 1. September 2023 in Kraft. Im Vergleich zum abgelösten DSG von 1992 enthält es schärfere Regeln für die Datenbearbeitung, einen besseren Schutz der Personendaten und für Kundinnen und Kunden mehr Kontrolle über die eigenen Daten. Bereits berichteten wir in den Broker-News vom Herbst 2022 und Winter 2023 darüber.

In Kürze

  • Alle Allgemeinen Bedingungen unserer Versicherungsprodukte im Nichtleben für Privatpersonen wurden erneuert.
  • Die neue Datenschutzerklärung kann unter www.mobiliar.ch/ds-vertraege bzw. www.protekta.ch/ds-vertraege aufgerufen werden.
  • Im August erhalten alle Maklerkunden ein Schreiben, in welchem wir auf die neue Datenschutzerklärung hinweisen.
  • Die Mobiliar adressiert keine Werbung oder Partnerangebote an Maklerkunden, auch wenn die Kundin oder der Kunde seine Einwilligung dazu gegeben hat.

Neue Datenschutzklausel

Die Mobiliar hat die Datenschutzklausel der Versicherungsanträge überarbeitet, um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Insbesondere gewährleistet sie die Einwilligung für Anfragen beim Vorversicherer sowie die Bearbeitung von Schadenfällen und bildet – ausser beim Individualgeschäft der Unternehmensversicherung – die Grundlage für erweiterte Datenbearbeitungen.

Allgemeine Bedingungen der Mobiliar

Alle Allgemeinen Bedingungen unserer Versicherungsprodukte im Nichtleben wurden mit Datenschutzklauseln vervollständigt. Die neuen Ausgaben sind auf dem Makler-/Partner Extranet erhältlich.

Datenschutzerklärung für Versicherungsverträge

Damit wir unsere Informationspflicht erfüllen, haben wir die Datenschutzerklärung für Versicherungsverträge (DSE) erstellt. Sie beschreibt die möglichen Datenbearbeitungen und die diesbezüglichen Rechte der Kunden.

Die DSE gilt für sämtliche Versicherungsverträge der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG sowie der Schweizerischen Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.

Datenschutzerklärung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG und der Schweizerischen Mobiliar Lebensversicherungsgesellschaft AG

Die Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG und die SC SwissCaution AG verfügen über je eine eigene DSE.

Die DSE wird grundsätzlich nicht abgegeben, jedoch im Antrag sowie in den AVB als Link angegeben. Für die dem liechtensteinischen Datenschutzrecht unterstehenden Versicherungsverträge fällt dadurch die bisherige Besondere Bedingung «Informationen zum Datenschutz Liechtenstein» weg.

Die Seite Datenschutz auf mobiliar.ch enthält detaillierte Informationen, wie die Mobiliar mit den Personendaten ihrer Kundinnen und Kunden in allen Bereichen bearbeitet.

So informieren wir Bestandeskunden über die DSE

Bestehende Versicherungsverträge werden nicht geändert. Hingegen senden wir im August 2023 an alle Kunden – auch Maklerkunden – ein Schreiben, in welchem wir auf die neue Datenschutzerklärung hinweisen. Ersatzgeschäfte erhalten automatisch die neue DSE.

Kundeneinwilligung

Ob digital oder auf Papier: Neu enthalten unsere Versicherungsanträge für Privatpersonen sowie KMU für Neu- und Ersatzgeschäfte die «Kundeneinwilligung». Kund:innen können einwilligen, ob und wie die Mobiliar ihre Personendaten verwenden darf. Konkret geht es um den Erhalt von Partnerangeboten und um die Datenweitergabe innerhalb der Gruppe Mobiliar oder an unsere Vertriebspartner.

Wir weisen darauf hin, dass die Mobiliar keine Werbung oder Partnerangebote an Maklerkunden adressiert. Dies auch wenn der Kunde seine Einwilligung dazu gegeben hat.