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Einzelperson / Mehrpersonenhaushalt

Eine kurze Erklärung, was diese Begriffe beinhalten:
Einzelperson wohnhaft bei Eltern, Angehörigen
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer/in wenn Sie wohnhaft bei den Eltern oder Angehörigen sind.
Einzelperson
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer/in.
Mehrpersonenhaushalt
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer/in sowie folgende mit Ihnen in Hausgemeinschaft lebende oder als Wochenaufenthalter regelmässig in den gemeinsamen Haushalt zurückkehrende Personen:
- Ehegatte, oder die mit dem Versicherungsnehmer zusammen lebende Person, wie zum Beispiel Konkubinatspartner;
- unmündige Personen;
- mündige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder versicherter Personen, sofern sie keine Erwerbstätigkeit ausüben. Der Lehrlingslohn oder der Nebenerwerb von Studenten gelten nicht als Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Privathaftpflichtversicherung
Mitversichert sind in der Privathaftpflichtversicherung unabhängig von der Variante Einzelperson oder Mehrpersonenhaushalt:
- unmündige Kinder, die sich vorübergehend bei dem Versicherungsnehmer aufhalten.