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Informationen für Landwirte
Ein Schadenereignis mit ausserordentlichem Ausmass ist auch für Landwirte immer eine Ausnahmesituation. Wir haben für Sie und Ihren Betrieb wichtige Informationen für Hagelereignisse, Wasserschäden und Überschwemmungen zusammengestellt.

Ursache Hagel
- Beschädigtes Inventar/Sachen entfernen/deponieren
- Liste erstellen: Unterscheiden nach Totalschaden und Teilschaden; eigener Arbeitsaufwand rapportieren und trennen nach Gebäude / Hausrat, Betriebsinventar
- Fotos erstellen, um Schadenausmass festzuhalten (Beweismittel)
- Falls nötig, Austrocknungsfirma zuziehen und sofort Trocknung einleiten
- Schadenbetrag CHF 10'000.- oder grösser – es ist zwingend eine Besichtigung durch unseren Schadenexperten zu erfolgen. Sie können uns dies über das Formular melden damit wir die Besichtigungen koordinieren können.
Wettversicherung bei der Mobiliar vorhanden
- Verwenden Sie unser Online Schadenformular
Wetterversicherung bei der CH-Hagel vorhanden
- Verwenden Sie das Online Schadenformular
- Hagel ist ein versichertes Teilkasko-Ereignis. Falls Sie eine Vollkasko-Versicherung haben, ist die Teilkasko-Versicherung automatisch mit dabei.
- Ist ein Glasschaden vorhanden?
Sie können den Glasschaden per sofort reparieren. Dies bei unserem nationalen Glaspartner DESA, einem Partner des VSCI Scheibenkonzeptes oder natürlich auch beim Reparateur Ihrer Wahl. - Wünschen Sie eine Auszahlung des Schadenfalles? (nicht möglich falls Fahrzeug im Leasing)
Melden Sie uns ihren Schadenfall am einfachsten Online an und notieren Sie, dass Sie eine Auszahlung wünschen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges ist zwingend notwendig! Sie erhalten in den kommenden Wochen ein Aufgebot zu einer zentralen Besichtigung oder ein Fahrzeugexperte wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen. - Ich möchte mein Fahrzeug reparieren lassen
Sie können einen Reparaturtermin im Reparaturbetrieb ihrer Wahl vereinbaren. Dieser soll sich zur Bekanntgabe der genauen Schadensumme bei uns melden, sobald sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet. Liegt der Schadenbetrag unter CHF 2'500.-, können Sie Ihr Fahrzeug direkt und ohne vorgängige Kontaktaufnahme mit uns reparieren lassen. - Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbar ist, übernehmen wir die Abschleppkosten. Bitte organisieren Sie das Abschleppen Ihres Fahrzeuges über unsere 24h-Notrufnummer von Mobi24: 00 800 16 16 16 16
Für Traktoren gibt es folgende Versicherungsmöglichkeiten (konsultieren Sie ggf. Ihre Police)
- Teil- oder Vollkasko im Rahmen der Fahrzeugversicherung
- Betriebssachversicherung Landwirtschaft: Baustein 0510 eigene landwirtschaftliche Fahrzeuge. Gefahr Elementar
- Falls Sie ihren Traktor bei uns versichert haben, melden Sie den Schadenfall am einfachsten Online an.
- Beschädigtes Inventar/Sachen entfernen/deponieren
- Liste erstellen: Unterscheiden nach Totalschaden und Teilschaden; eigener Arbeitsaufwand rapportieren und trennen nach Gebäude / Hausrat
- Fotos erstellen, um Schadenausmass festzuhalten (Beweismittel)
- Falls nötig, Austrocknungsfirma zuziehen und sofort Trocknung einleiten
- Schadenbetrag CHF 10'000.- oder grösser – es ist zwingend eine Besichtigung durch unseren Schadenexperten zu erfolgen. Sie können uns dies über das Formular Link melden damit wir die Besichtigungen koordinieren können.
- Ihr Gebäude ist bei der kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch gegen Hagelschäden versichert. Sie können hier direkt Ihren Schadenfall anmelden. (Wir empfehlen die Onlinemeldung, da die Telefone überlastet sein können.)
Ursache Hochwasser/Überschwemmung
- Hochwasser / Überschwemmung ist ein Elementarereignis und über die Sachversicherung gedeckt
- Beschädigtes Inventar/Sachen entfernen/deponieren
- Liste erstellen: Unterscheiden nach Totalschaden und Teilschaden; eigener Arbeitsaufwand rapportieren und trennen nach Gebäude / Betriebsinventar
- Fotos erstellen, um Schadenausmass festzuhalten (Beweismittel).
- Falls nötig, Austrocknungsfirma zuziehen und sofort Trocknung einleiten
- Behalten Sie Ihren Heustock im Auge. Droht eine Selbsterhitzung reagieren Sie umgehend und "packen" Sie den Heustock aus
- Schadenbetrag CHF 10'000.- oder grösser – es ist zwingend eine Besichtigung durch unseren Schadenexperten zu erfolgen. Sie können uns dies über das Formular melden damit wir die Besichtigungen koordinieren können.
- Hochwasser / Überschwemmung ist ein versichertes Teilkasko-Ereignis. Falls Sie eine Vollkasko-Versicherung haben, ist die Teilkasko-Versicherung automatisch mit dabei.
- Wünschen Sie eine Auszahlung des Schadenfalles? (nicht möglich falls Fahrzeug im Leasing)
Melden Sie uns ihren Schadenfall am einfachsten Online an und notieren Sie, dass Sie eine Auszahlung wünschen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges ist zwingend notwendig! Sie erhalten in den kommenden Wochen ein Aufgebot zu einer zentralen Besichtigung oder ein Fahrzeugexperte wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen. - Ich möchte mein Fahrzeug reparieren lassen
Sie können einen Reparaturtermin im Reparaturbetrieb ihrer Wahl vereinbaren. Dieser soll sich zur Bekanntgabe der genauen Schadensumme bei uns melden, sobald sich das Fahrzeug in der Werkstatt befindet. Liegt der Schadenbetrag unter CHF 2'500.-, können Sie Ihr Fahrzeug direkt und ohne vorgängige Kontaktaufnahme mit uns reparieren lassen. - Falls der Motor im Wasser gestanden ist, starten Sie diesen bitte nicht. Abschleppkosten in ihre Garage werden von uns übernommen. Bitte organisieren Sie das Abschleppen Ihres Fahrzeuges über unsere 24h-Notrufnummer von Mobi24: 00 800 16 16 16 16
- Falls der Motor im Wasser gestanden ist, starten Sie diesen bitte nicht. Abschleppkosten in ihre Garage werden von uns übernommen. Bitte organisieren Sie das Abschleppen Ihres Traktors über unsere 24h-Notrufnummer von Mobi24: 00800 16 16 16 16
Für Traktoren gibt es folgende Versicherungsmöglichkeiten (konsultieren Sie ggf. Ihre Police)
- Teil- oder Vollkasko im Rahmen der Fahrzeugversicherung
- Betriebssachversicherung Landwirtschaft: Baustein 0510 eigene landwirtschaftliche Fahrzeuge. Gefahr Elementar
- Falls Sie ihren Traktor bei uns versichert haben, melden Sie den Schadenfall am einfachsten Online an.
- Je nachdem woher das Wasser kommt, gelten unterschiedliche Zuständigkeiten. Generell gilt:
Ursache = Oberflächenwasser -> Zuständigkeit kantonale Gebäudeversicherung Luzern
Ursache = Grund-/Hangwasser oder Rückstau aus Kanalisation > Zuständigkeit private Gebäudeversicherung (Gebäudewasserversicherung). Siehe auch Grafik. - Falls Zuständigkeit bei kantonaler Gebäudeversicherung Luzern: Sie können hier direkt Ihren Schadenfall anmelden. (wir empfehlen die Onlinemeldung, da die Telefone überlastet sein können)
Falls Zuständigkeit private Gebäudeversicherung bzw. Mobiliar
- Beschädigtes Inventar/Sachen entfernen/deponieren
- Liste erstellen: Unterscheiden nach Totalschaden und Teilschaden; eigener Arbeitsaufwand rapportieren und trennen nach Gebäude / Hausrat
- Fotos erstellen, um Schadenausmass festzuhalten (Beweismittel).
- Falls nötig, Austrocknungsfirma zuziehen und sofort Trocknung einleiten
- Schadenbetrag CHF 10'000.- oder grösser – es ist zwingend eine Besichtigung durch unseren Schadenexperten zu erfolgen. Sie können uns dies über das Formular melden damit wir die Besichtigungen koordinieren können.