Informationen für Gebäudeeigentümer

Ein Schadenereignis mit ausserordentlichem Ausmass ist auch für Gebäudeeigentümer immer eine Ausnahmesituation. Wir haben für Sie wichtige Informationen für Hagelereignisse, Hochwasser und Überschwemmungen zusammengestellt.

Mein Gebäude wurde durch Hagel beschädigt

  • Ihr Gebäude ist bei der kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch gegen Hagelschäden versichert
  • Sie können hier direkt Ihren Schadenfall anmelden. (wir empfehlen die Onlinemeldung, da die Telefone überlastet sein können)

Mein Gebäude wurde durch Hochwasser / Überschwemmung beschädigt

  • Je nachdem woher das Wasser kommt, gelten unterschiedliche Zuständigkeiten. Generell gilt:
    Ursache = Oberflächenwasser -> Zuständigkeit kantonale Gebäudeversicherung Luzern
    Ursache = Grund-/Hangwasser oder Rückstau aus Kanalisation -> Zuständigkeit private Gebäudeversicherung (Gebäudewasserversicherung). Siehe auch Grafik.
  • Falls Zuständigkeit bei kantonaler Gebäudeversicherung Luzern: Sie können hier direkt Ihren Schadenfall anmelden. (wir empfehlen die Onlinemeldung, da die Telefone überlastet sein können)

Falls Zuständigkeit private Gebäudeversicherung bzw. Mobiliar

  • Erstellen Sie Fotos von den beschädigten Gegenständen (Gartenmöbel, Tropfpflanzen, Grill, etc.)
  • Beschädigtes Inventar/Sachen entfernen/deponieren
  • Liste erstellen: Unterscheiden nach Totalschaden und Teilschaden; eigener Arbeitsaufwand rapportieren und trennen nach Gebäude / Hausrat
  • Fotos erstellen, um Schadenausmass festzuhalten (Beweismittel)
  • Falls nötig, Austrocknungsfirma zuziehen und sofort Trocknung einleiten
  • Schadenbetrag CHF 10'000.- oder grösser – es ist zwingend eine Besichtigung durch unseren Schadenexperten zu erfolgen. Sie können uns dies über das Formular melden damit wir die Besichtigungen koordinieren können.