die Mobiliar

Delegierte der Genossenschaft

Delegiertenversammlung

150 Delegierte vertreten die Genossenschafter. Sie wahren die Interessen der verschiedenen Kundengruppen und Regionen gegenüber der Gesellschaft. Kundengruppen sind insbesondere Private, die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie, die Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie die öffentliche Hand.

Delegiertenwahlen 

Die Wahl der insgesamt 150 Delegierten erfolgt in Wahlkreisen. Jeder schweizerische Kanton bildet einen Wahlkreis. Die Halbkantone werden zu je einem Wahlkreis zusammengefasst. Das Fürstentum Liechtenstein ist ebenfalls ein Wahlkreis. Die Wahlkreise sind einer der drei Delegiertenregionen West, Zentral und Ost zugeteilt. Alle zwei Jahre finden abwechselnd in einer dieser Regionen Delegiertenwahlen statt. Die Delegierten werden jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Jedes Mitglied der Genossenschaft ist grundsätzlich als Delegierter wählbar, sofern die Person im Wahljahr das 67. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Bei der Auswahl der Delegierten steht den Genossenschaftern und dem Verwaltungsrat der Genossenschaft ein Vorschlagsrecht zu. Faktisch kommt bei den Delegiertenwahlen auch den Generalagenten eine wichtige Funktion zu: Sie sind es nämlich, welche dem Verwaltungsrat neue Delegierte vorschlagen. Bei der Wahl der Delegierten kann jedes Mitglied der Genossenschaft für so viele Kandidaten in seinem Wahlkreis stimmen, als Mandate zu vergeben sind. Sofern keine stille Wahl stattfindet, erfolgt die Wahl schriftlich (Urabstimmung). Weitere Angaben zu den Delegiertenwahlen können den Statuten (PDF) entnommen werden.