die Mobiliar

Lagebericht der Genossenschaft

Die Statuten der Genossenschaft sehen vor, dass der Verwaltungsrat gewährleisten und sicherstellen muss, dass seine Mitglieder die Möglichkeit haben, Versicherungsverträge mit der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG abzuschliessen.

Überschussfonds

Gesetzliches und regulatorisches Umfeld

Im Berichtsjahr hat der Bundesrat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Reform sieht vor, das schweizerische Steuersystem unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen neu zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von bestehenden Regelungen vor, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstati für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Nach der Behandlung in den Kommissionen könnte die parlamentarische Beratung auf Bundesebene frühestens Mitte 2016 abgeschlossen werden.

Die Abschaffung des kantonalen Steuerstatus für Holding-Gesellschaften wird auch Einfluss auf die Schweizerische Mobiliar Genossenschaft haben, indem auf dem Gewinn in Zukunft die kantonale und kommunale Steuer erhoben werden dürfte. Zudem sind auch Veränderungen bezüglich Kapitalsteuern zu erwarten. Über eine allfällige Zusatzbelastung kann heute noch keine Aussage gemacht werden.

Ferner setzte der Bundesrat auf den 1. Juli 2015 einen Teilbereich des Bundesgesetzes zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der «Groupe d’action financière» in Kraft. Alle schweizerischen Genossenschaften sind nunmehr verpflichtet, ein Genossenschafterverzeichnis zu führen. Die Mobiliar verfügt bereits über ein entsprechendes Verzeichnis, welches die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Unser nachhaltiges Engagement

Unsere genossenschaftliche Tradition steht für einen verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Umgang mit gesellschaftlichen Werten. Wir sind überzeugt, dass nur durch die Vernetzung und Bündelung verschiedener Kompetenzen sinnvolle und nachhaltige Lösungen entstehen können. Wir fördern daher bewusst den aktiven Austausch zwischen unserem Unternehmen, der Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Gesellschaft, um so neuen Raum für Visionen und Ideen zu schaffen.

Die Schweizerische Mobiliar Genossenschaft verfügt über eine genügend hohe Eigenmittelausstattung und ist nicht auf die Aufnahme von fremden Mitteln am Kapitalmarkt oder bei Dritten angewiesen. Dementsprechend weist sie einen sehr tiefen Verschuldungsgrad aus. Die im Fremdkapital ausgewiesene grösste Position beinhaltet den Überschussfonds, der beispielsweise für Präventionsprojekte, die Finanzierung von Lehrstühlen oder die Unterstützung weiterer Innovationsthemen eingesetzt wird. Rund 40% der Mittel im Überschussfonds sind konkreten Themen zugeteilt.

Finanzierung von Investitionen

Die Schweizerische Mobiliar Genossenschaft erhält von ihrer Tochtergesellschaft, der Schweizerischen Mobiliar Holding AG, zurzeit jährlich eine Dividende von CHF 12.0 Mio. Die Genossenschaft investiert in Bilder und weitere Kunstobjekte. Dafür sprach sie im Berichtsjahr einen Betrag in der Grössenordnung von CHF 368 000. Es wurden keine weiteren Investitionen getätigt.

Daneben engagiert sich die Schweizerische Mobiliar Genossenschaft in sozialen und gesellschaftlichen Themen wie beispielsweise der Prävention, indem sie substanzielle Beiträge als Teil- oder Anschubfinanzierung für Bauprojekte zur Verhinderung respektive Minderung von Schäden durch Naturgefahren leistet. Weitere kulturelle, soziale und gemeinnützige Themen werden mit der Zuwendung eines Betrags aus dem Gewinn an die Jubiläumsstiftung und an den Vergabungsfonds unterstützt. Zudem bestehen verschiedene Kooperationsverträge mit der Universität Bern, der ETH Zürich, der EPFL Lausanne und der Schlossberg Thun AG (für das Mobiliar Forum Thun).

Risikobeurteilung

Die Geschäftsführung der Genossenschaft ist, soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement der Genossenschaft anderes vorsehen, an die Holding delegiert. Die strategischen Entscheide zu Positionierungsthemen obliegen dem Verwaltungsrat der Genossenschaft, während die Führung und operative Umsetzung der entsprechenden Aktivitäten an die Holding delegiert sind. Die Konzernleitungsaufgaben über die in der Genossenschaft zusammengefassten Konzerngesellschaften, einschliesslich der Positionierung der Mobiliar als Versicherungsgruppe, obliegen ebenfalls der Holding. Mit der Ausgestaltung des unternehmensweiten Risk Managements und des internen Kontrollsystems nimmt der Verwaltungsrat Holding die oberste Verantwortung für das Risk Management der Versicherungsgruppe wahr.

Ein Strategierisiko ergibt sich für die Genossenschaft dadurch, dass der Verwaltungsrat der Holding die Geschäftsführung nicht gemäss dem Gesellschaftszweck der Genossenschaft umsetzen könnte. Um dies zu verhindern, muss der Verwaltungsrat der Genossenschaft, der bei der Generalversammlung der Holding die Aktionärsrechte der Genossenschaft ausübt, bei der Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder der Holding die nötige Sorgfalt walten lassen, diesen die nötigen Weisungen erteilen und seinen Kontroll- und Aufsichtspflichten nachkommen. Zur Vorbereitung entsprechender Wahlbeschlüsse unterstützt ihn der aus Verwaltungsratsmitgliedern der Genossenschaft bestehende Governance-Ausschuss. Für die Genossenschaft ergeben sich zudem Marktrisiken aus der Werthaltigkeit der Beteiligung an der Holding sowie des Darlehens an die Holding. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft lässt sich daher regelmässig über den Geschäftsgang des Versicherungskonzerns orientieren. Ferner vergewissert er sich im Rahmen der Genehmigung des konsolidierten Abschlusses der Holding, ob die Genossenschafterinnen und Genossenschafter in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG am Überschuss angemessen beteiligt werden.

Aus der Positionierung der Mobiliar in der Schweizer Öffentlichkeit könnten für die Genossenschaft Strategie- und Reputationsrisiken entstehen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, befasst sich der aus Mitgliedern des Verwaltungsrats der Genossenschaft bestehende Positionierungsausschuss vertieft mit den ausgewählten Positionierungsthemen, bereitet die strategischen Grundsatzentscheide des Verwaltungsrats in diesem Zusammenhang vor und überwacht die aktuellen beziehungsweise in der Vergangenheit ergriffenen Positionierungsmassnahmen. Der Positionierungsausschuss informiert den Verwaltungsrat der Genossenschaft im Rahmen eines halbjährlich erstellten Reportings über seine Tätigkeit.

Veränderungen in der Führung

Da sowohl die Geschäftsführung der Genossenschaft als auch die Konzernleitungsaufgaben an die Schweizerische Mobiliar Holding AG delegiert sind, besteht auf Stufe Genossenschaft keine Geschäftsleitung und damit auch kein Führungskader im eigentlichen Sinn. Zählt man den Verwaltungsrat zum Führungskader, so waren im Berichtsjahr folgende Änderungen zu verzeichnen: Jacqueline Fehr schied per Delegiertenversammlung vom 12. Mai 2015 aus dem Verwaltungsrat aus. Neu in den Verwaltungsrat für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt wurde Tobias Pfeiffer (dipl. Betriebsökonom HWV, dipl. Wirtschaftsprüfer; Reinach BL).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Die Mobiliar unterstützt die Forschung zu Klimarisiken und Naturgefahren an der Universität Bern, jene zur Datenanalytik an der ETH Zürich und seit Herbst 2015 die EPFL in Lausanne in der Forschung zu Stadtökologie und nachhaltigem Wohnen. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Forschungsaktivitäten sind im Geschäftsbericht 2015 im Berichtsteil Unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung, Kapitel Naturgefahrenprävention sowie Kapitel Wohnen und Zusammen-Leben wiedergegeben.

Aussergewöhnliche Ereignisse

Im Berichtsjahr gab es keine aussergewöhnlichen Ereignisse.

Zukunftsaussichten

Die Schweizerische Mobiliar Genossenschaft ist Alleineigentümerin der Schweizerischen Mobiliar Holding AG. Die grössten Aktiva der Genossenschaft bestehen aus der Beteiligung an und dem Darlehen gegenüber der Holding in Höhe von CHF 150 Mio. Eine Änderung ist nicht vorgesehen. Wie im Bericht der Genossenschaft erläutert, ist aufgrund der Senkung des Zinssatzes auf dem gewährten Darlehen ab dem Jahr 2016 eine Dividendenerhöhung geplant. Diese wird den Ertragsausfall der Genossenschaft kompensieren und gleichzeitig sicherstellen, dass der Überschussfonds auch in Zukunft auf einem stabilen Niveau gehalten und weitere Positionierungsaktivitäten finanziert werden können. Dabei ist eine weitere erfolgreiche Geschäftsentwicklung der Holding Voraussetzung für das künftige Wohlergehen und die nachhaltig positive Entwicklung der Genossenschaft.

Für weitergehende Informationen zur Genossenschaft sowie zum Inhalt und Stand der verschiedenen Positionierungsaktivitäten verweisen wir auf den Berichtsteil Unsere unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung des Geschäftsberichts 2015.