die Mobiliar

Vergütungen

Die Vergütungspolitik der Mobiliar trägt den genossenschaftlichen Werten des Unternehmens Rechnung. Die Mobiliar beteiligt ihre Mitarbeitenden am Erfolg.

Die Mobiliar ist als nicht börsenkotiertes Unternehmen nicht an die entsprechenden gesetzlichen Transparenzvorschriften gebunden. Die Mobiliar ist zudem von der Umsetzung des FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten» wegen Nichterreichens des massgebenden Schwellenwerts befreit. Wir folgen jedoch der Empfehlung der FINMA an nicht umsetzungspflichtige Finanzinstitute und ziehen die im Rundschreiben enthaltenen Grundsätze als Leitlinien für unsere Vergütungssysteme heran.

Die Vergütungsgrundsätze der Gruppe Mobiliar für alle Funktionsstufen sind in einer vom Verwaltungsrat verabschiedeten Vergütungspolitik festgehalten: Die Gesamtvergütungen sind angemessen und im Vergleich zu Unternehmen des gleichen Wirtschaftsbereichs verhältnismässig sowie konkurrenzfähig.

Die Vergütungssystematik ist einfach, transparent, nachvollziehbar und durchgängig. Alle Mitarbeitenden, die nicht in Kaderfunktionen sind, erhalten einen Grundlohn und – sofern die Mobiliar erfolgreich ist – eine vom Verwaltungsrat bestimmte Erfolgsbeteiligung. Die jährliche direkte Gesamtvergütung für den CEO, die Mitglieder der Geschäftsleitung, der Direktion und des Kaders besteht aus dem Grundlohn und einer jährlich variablen Vergütung. Die kurzfristige variable Vergütung fördert eine leistungsorientierte Kultur und honoriert jährlich das Erreichen der vereinbarten Ziele. Sie ist deutlich tiefer gewichtet als die Komponente Grundvergütung, um Anreize zu bonusgetriebenem Ver­halten möglichst zu vermeiden.

Die für den CEO, die Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder zusätzlich vorgesehene «Langfristige Erfolgsbeteiligung» berücksichtigt den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung sowie die Positionierung der Gruppe Mobiliar. Die langfristige variable Vergütung fördert ein Denken, Handeln und Verhalten des Managements auf längere Sicht. Der Verwaltungsrat entscheidet jeweils nach einer reglementarisch bestimmten Beobachtungsperiode von vier Jahren über die Ausrichtung dieser zusätzlichen Leistung. Die zweite vierjährige Beobachtungsperiode nach Einführung dieser Vergütungskomponente lief Ende 2018 ab.

Der Verwaltungsrat beschloss gestützt auf eine differenzierte Beurteilung bestimmter Kriterien in den Bereichen Strategie, Finanzen, Mitarbeitende und Markt/Kunden, den Funktionsstufen 1 bis 4 erneut eine langfristige Erfolgsbeteiligung auszurichten.

Die Vergütung an die insgesamt 113 berechtigten Empfänger (inklusive empfangsberechtigter Renten­bezüger pro rata temporis) belief sich auf brutto CHF 6'467'000. Es werden weder Antrittsentschädigungen im Sinne von Vergütungen im Voraus für noch zu erbringende Arbeitsleistungen noch «goldene Fallschirme» oder Abgangsentschädigungen entrichtet.

Die Delegiertenversammlung und der Verwaltungsrat der Genossenschaft legen die Vergütungen ihrer Mitglieder selber fest. Über die Vergütungen des Verwaltungsrats der Holding entscheidet neu der Governance-Ausschuss der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft. Mitglieder des Verwaltungsrats eines einer Vorsorgeeinrichtung der Mobiliar angeschlossenen Unternehmens, die unmittelbar vor ihrer Berufung in den Verwaltungsrat eine operative Funktion in einem dieser Unternehmen ausgeübt haben, bleiben während ihrer Tätigkeit als Verwaltungsrat grundsätzlich – aber mit dem neuen Gehalt – versichert.

Die nachfolgenden Ausführungen zu den Vergütungskomponenten und den für das Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen werden anlässlich der Generalversammlung der Holding im Rahmen der Behandlung der Jahresrechnung respektive der Konzernrechnung erläutert und ergänzt.

Bei dieser Gelegenheit erfolgt gegenüber dem Verwaltungsrat der Genossenschaft, welcher die Aktionärsrechte der Genossenschaft vertritt, eine weitgehende Offenlegung in Anlehnung an die Bestimmungen des FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten».

Vergütungen Delegierte der Mobiliar Genossenschaft

Die Vergütungen an die Delegierten bestehen aus einer festen Entschädigung und einer pauschalen Spesenvergütung. Die Reisespesen werden nicht vergütet. Die jährliche feste Entschädigung beträgt CHF 2000. Im Berichtsjahr betrugen die festen Entschädigungen und Pauschalspesenvergütungen für die amtierenden Delegierten gesamthaft CHF 417'000. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV beliefen sich gesamthaft auf CHF 33'500.

Vergütungen Verwaltungsrat der Genossenschaft

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft, die gleichzeitig ein Verwaltungsratsmandat der Holding wahrnehmen, werden je Mandat separat entschädigt. Die Entschädigung an die Verwaltungsräte der Genossenschaft besteht aus einer fixen Vergütung. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder erhalten die Vergütungen pro rata temporis. Die Sitzungsteilnahme und Teilnahme an einem Workshop des Verwaltungsrats werden mit CHF 2000 vergütet.

Die Mitgliedschaft in einem vom Verwaltungsrat eingesetzten festen Ausschuss, Ad-hoc-Ausschuss oder Steering Committee wird mit CHF 2000 je Sitzungstag entschädigt. Der Betrag wird nur bei Teilnahme an der Sitzung ausgerichtet und schliesst eine Pauschalvergütung für die persönliche Sitzungsvorbereitung ein. Reisespesen werden nicht vergütet.

2018 wurden die folgenden festen Vergütungen ausgerichtet:

  • Verwaltungsrat gesamthaft, inkl. Präsident: CHF 657'500
  • Höchste Gesamtentschädigung: Urs Berger, Präsident: CHF 40'000

Im Berichtsjahr wurden zudem Sitzungsgelder im Gesamtbetrag von CHF 256'000 entrichtet. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV beliefen sich gesamthaft auf CHF 57'400.

Vergütungen Verwaltungsrat der Holding

Die für den Verwaltungsrat massgebenden Vergütungsgrundsätze, die einzelnen Vergütungskomponenten und die Spesenregelungen sind in einem vom Governance-Ausschuss erlassenen Vergütungsreglement festgehalten. In den Vergütungen für die Verwaltungsratsmandate der Holding sind diejenigen für die Verwaltungsratsmandate in den Gruppengesellschaften eingeschlossen. Die Vergütungen des Vizepräsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich zusammen aus einem festen Basisbetrag und einer Zulage für den Vizepräsidenten respektive für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem ständigen Ausschuss des Verwaltungsrats der Holding. Sonderaufträge an einzelne Mitglieder und deren Vergütungen sind vom Verwaltungsrat im Einzelfall zu beschliessen. Für die Teilnahme an Sitzungen der ständigen Ausschüsse werden keine Sitzungsgelder entrichtet. Die Mitgliedschaft in einem Ad-hoc-Ausschuss oder einem Steering Committee des Verwaltungsrats wird wie in der Genossenschaft mit pauschal CHF 2000 je Sitzungstag entschädigt und nur bei Teilnahme an der Sitzung ausbezahlt. Für die Teilnahme an Sitzungen des Gesamtverwaltungsrats wird pro Sitzungstag ebenfalls ein Taggeld von CHF 2000 ausgerichtet. Spesen für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung am Sitzungsort Bern werden nicht ersetzt. Dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wird ein jährlicher Unkostenersatz ausgerichtet. Der Präsident erhält jährlich eine feste Vergütung (Jahrespauschale), die insbesondere die Einsitznahme in ständige und temporäre Verwaltungsratsausschüsse und Steering Committees und das Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen einschliesst. Es werden keine Bonifikationen ausgerichtet. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten die Vergütungen pro rata temporis.

2018 wurden die folgenden festen Vergütungen (Basisvergütungen und Zulagen, ohne Sitzungsgelder) ausgerichtet:

  • Verwaltungsrat gesamthaft, inkl. Präsident: CHF 1'395'500;
  • Höchste Entschädigung (Pauschalvergütung): Urs Berger, Präsident: CHF 628'000

Im Berichtsjahr wurden dem Vizepräsidenten und den Mitgliedern des Verwaltungsrats zudem Sitzungsgelder im Gesamtbetrag von CHF 130'000 entrichtet.

Die Beiträge an AHV/IV/EO/ALV für die beitragspflichtigen Mitglieder betrugen CHF 108'100. Die Arbeitgeberbeiträge für den Präsidenten an AHV/IV/EO/ALV beliefen sich auf CHF 81'200. Ferner erhielt ein Mitglied des Verwaltungsrats eine Entschädigung in Höhe von CHF 40'000 für die Einsitznahme im Verwaltungsrat der Nexiot AG, an welcher die Mobiliar eine Beteiligung hält.

Vergütungen CEO und Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Vergütungen für den CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung der Gruppe Mobiliar sind in einem vom Verwaltungsrat der Holding erlassenen Reglement festgelegt. Sie setzen sich zusammen aus einem festen, auf der individuellen Einstufung basierenden Fixlohn und einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung (Bonus). Die maximal mögliche variable Vergütung wird jährlich individuell festgelegt, beträgt aber für den CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung höchstens 50% des vereinbarten Fixlohns. Der effektiv zur Auszahlung gelangende Bonus richtet sich nach dem Erreichungsgrad folgender, konkretisierter Zielkategorien und Messbereiche:

  1. Operatives Gesamtergebnis nach Kapitalkosten (Wertschöpfung) und quantitative Unternehmensziele (wie Geschäftsentwicklung relativ zum Markt);
  2. Quantitative und qualitative Ziele Stufe Geschäftsleitungsbereich sowie quantitative und qualitative persönliche Ziele.

Die Gewichtung der Zielkategorie 1) ist beim CEO höher als bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung. Umgekehrt wird die Zielkategorie 2) bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung höher gewichtet als beim CEO. Mit dieser unterschiedlichen Gewichtung soll – ausgehend von der Beeinflussbarkeit des Ergebnisses – für jede Zielgruppe ein deutlicher Schwerpunkt gesetzt werden. Der CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in der Pensionskasse der Mitarbeitenden und in der Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar versichert. Über die reglementarischen Arbeitgeberbeiträge hinausgehende Einlagen sind nicht vorgesehen und gelten als Entschädigungen, die dem Verwaltungsrat ausdrücklich zu beantragen sind. Für den Spesenersatz und die Spesenpauschale gelten das Spesenreglement der Gruppe Mobiliar und das Zusatz-Spesenreglement für die Kadermitarbeitenden der Stufen CEO, Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglied, welche von den Steuerverwaltungen des Kantons Bern und des Kantons Waadt genehmigt wurden.

2018 wurden den Mitgliedern der Geschäftsleitung, inklusive CEO, gesamthaft die folgenden festen Vergütungen (Fixlöhne) und variablen Vergütungen (Boni) ausgerichtet: CHF 649'4000. Die Arbeitgeberbeiträge für die Mitglieder der Geschäftsleitung, inklusive CEO, beliefen sich insgesamt auf CHF 460'500 an AHV/IV/EO/ALV und CHF 1'181'900 an die Pensionskassen.

In der Gesamtsumme der Vergütungen ist der auf den CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung entfallende Anteil an der vom Verwaltungsrat beschlossenen, langfristigen Erfolgsbeteiligung nicht enthalten.

Weitere Angaben

Als weitere Arbeitgeberleistungen gelten die Mitarbeiterrabatte auf Versicherungen und Hypothekardarlehen sowie Dienstaltersgeschenke. Empfänger dieser Leistungen sind alle Angestellten der Gruppe Mobiliar.

Es wurden keine Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder oder Organmitgliedern nahestehende Personen ausgerichtet. Hingegen wurden Organmitgliedern Hypothekardarlehen zu üblichen Konditionen gewährt, teilweise mit dem in der Gruppe Mobiliar für alle Mitarbeitenden geltenden Personalrabatt.