Vergütungen
Die Vergütungspolitik der Mobiliar trägt den genossenschaftlichen Werten des Unternehmens Rechnung. Die Mobiliar beteiligt ihre Mitarbeitenden am Erfolg.
Die Mobiliar ist als nicht börsenkotiertes Unternehmen nicht an die entsprechenden gesetzlichen Transparenzvorschriften gebunden. Die Mobiliar ist zudem von der Umsetzung des FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten» wegen Nichterreichens des massgebenden Schwellenwerts befreit. Wir folgen jedoch der Empfehlung der FINMA an nicht umsetzungspflichtige Finanzinstitute und ziehen die im Rundschreiben enthaltenen Grundsätze als Leitlinien für unsere Vergütungssysteme heran.
Die Vergütungsgrundsätze der Gruppe Mobiliar für alle Funktionsstufen sind in einer vom Verwaltungsrat verabschiedeten Vergütungspolitik festgehalten: Die Gesamtvergütungen sind angemessen und im Vergleich zu Unternehmen des gleichen Wirtschaftsbereichs verhältnismässig sowie konkurrenzfähig.
Die Vergütungssystematik ist einfach, transparent, nachvollziehbar und durchgängig. Alle Mitarbeitenden, die nicht in Kaderfunktionen sind, erhalten einen Grundlohn und – sofern die Mobiliar erfolgreich ist – eine vom Verwaltungsrat bestimmte Erfolgsbeteiligung. Die jährliche direkte Gesamtvergütung für den CEO, die Mitglieder der Geschäftsleitung, der Direktion und des Kaders besteht aus dem Grundlohn und einer jährlich variablen Vergütung. Die kurzfristige variable Vergütung fördert eine leistungsorientierte Kultur und honoriert jährlich das Erreichen der vereinbarten Ziele. Sie ist deutlich tiefer gewichtet als die Komponente Grundvergütung, um Anreize zu bonusgetriebenem Verhalten möglichst zu vermeiden.
Die für den CEO, die Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder zusätzlich vorgesehene «Langfristige Erfolgsbeteiligung» berücksichtigt den nachhaltigen Erfolg und die Entwicklung sowie die Positionierung der Gruppe Mobiliar. Die langfristige variable Vergütung fördert ein Denken, Handeln und Verhalten des Managements auf längere Sicht. Der Verwaltungsrat entscheidet jeweils nach einer reglementarisch bestimmten Beobachtungsperiode von vier Jahren über die Ausrichtung dieser zusätzlichen Leistung. Die zweite vierjährige Beobachtungsperiode nach Einführung dieser Vergütungskomponente lief Ende 2018 ab.
Der Verwaltungsrat beschloss gestützt auf eine differenzierte Beurteilung bestimmter Kriterien in den Bereichen Strategie, Finanzen, Mitarbeitende und Markt/Kunden, den Funktionsstufen 1 bis 4 erneut eine langfristige Erfolgsbeteiligung auszurichten.
Die Vergütung an die insgesamt 113 berechtigten Empfänger (inklusive empfangsberechtigter Rentenbezüger pro rata temporis) belief sich auf brutto CHF 6'467'000. Es werden weder Antrittsentschädigungen im Sinne von Vergütungen im Voraus für noch zu erbringende Arbeitsleistungen noch «goldene Fallschirme» oder Abgangsentschädigungen entrichtet.
Die Delegiertenversammlung und der Verwaltungsrat der Genossenschaft legen die Vergütungen ihrer Mitglieder selber fest. Über die Vergütungen des Verwaltungsrats der Holding entscheidet neu der Governance-Ausschuss der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft. Mitglieder des Verwaltungsrats eines einer Vorsorgeeinrichtung der Mobiliar angeschlossenen Unternehmens, die unmittelbar vor ihrer Berufung in den Verwaltungsrat eine operative Funktion in einem dieser Unternehmen ausgeübt haben, bleiben während ihrer Tätigkeit als Verwaltungsrat grundsätzlich – aber mit dem neuen Gehalt – versichert.
Die nachfolgenden Ausführungen zu den Vergütungskomponenten und den für das Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen werden anlässlich der Generalversammlung der Holding im Rahmen der Behandlung der Jahresrechnung respektive der Konzernrechnung erläutert und ergänzt.
Bei dieser Gelegenheit erfolgt gegenüber dem Verwaltungsrat der Genossenschaft, welcher die Aktionärsrechte der Genossenschaft vertritt, eine weitgehende Offenlegung in Anlehnung an die Bestimmungen des FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten».