die Mobiliar

FAQ Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft

Welche Bereiche fördert die Jubiläumsstiftung?

Die Jubiläumsstiftung der Schweizerische Mobiliar Genossenschaft fördert einmalig konkrete Schweizer Projekte aus den Bereichen:

  • Kunst und Kultur (Ausstellungen, Theater, Filme, Konzerte)
  • Allgemeine Kulturpflege wie Sanierung und Renovierung von historisch wertvollen Gebäuden
  • Fachpublikationen
  • Wissenschaft und Forschung

Wen unterstützt die Jubiläumsstiftung?

Die Jubiläumsstiftung der Schweizerische Mobiliar Genossenschaft unterstützt Institutionen, Personengruppen oder Einzelpersonen, die in der Schweiz tätig sind, mit finanziellen Beiträgen.

In welchem Bereich bewegen sich die Beiträge der Jubiläumsstiftung?

Die Auszahlungen bewegen sich pro Projekt zwischen CHF 5000.– und CHF 40 000.–

Wieviel Projekte kann die Jubiläumsstiftung pro Jahr unterstützen?

Jährlich werden zwischen 30 und 40 Projekte im Umfang von insgesamt rund CHF 600 000.– unterstützt.

Wann muss ich mein Gesuch einreichen?

Damit ein Projekt in der Stiftungsratssitzung behandelt werden kann und vorgängig für eine Unterstützung geprüft werden kann, stehen pro Jahr zwei Eingabetermine zur Verfügung:

Eingabetermin 01. Februar – 01. März: für Projekte, die nach dem 31. Mai starten
Eingabetermin 30. Juni – 31. Juli: für Projekte, die nach dem 31. Oktober starten

Was muss mein Gesuch beinhalten?

  1. Anschreiben inkl. gültiger Postanschrift (PDF)
  2. Projektbeschrieb inkl. Angaben zur Projektträgerschaft (PDF)
  3. Terminplan (PDF)
  4. Budget und Finanzierungsplan (PDF)
  5. Liste der zusätzlich für die Finanzierung angefragten Institutionen und deren Stellungnahme (PDF)

Unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt!

Wie soll ich mein Gesuch einreichen?

Ein Gesuch beinhaltet ein vollständiges Dossier und ein auf unserer Website ausgefülltes Gesuchsformular. Projekte müssen digital eingereicht werden und als PDF.

Welche Ausschlusskriterien besitzt die Jubiläumsstiftung?

Die Jubiläumsstiftung der Schweizerische Mobiliar unterstützt
keine:

 

  • Ausbildungen
  • Auslandsaufenthalte
  • Auslandsprojekte
  • Defizitgarantie oder Nachfinanzierung
  • Kolloquien
  • Kongresse
  • Seminare
  • Stipendien
  • Studien
  • Masterarbeiten
  • Tagungen
  • Weiterbildungen
  • Projekte die nicht den moralischen Grundsätzen der Mobiliar entsprechen (z.B Glücksspiele, Suchtmittel, Projekte mit sexuell gefärbten Inhalten, etc.)

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Gesuch die Kriterien erfüllt. Kann ich mein Gesuch trotzdem einreichen?

Grundsätzlich kann jedes Gesuch eingereicht werden.

Was wenn mein Projekt nicht in einen der Bereiche passt?

Wählen Sie den Bereich, welcher ihrem Projekt am ehesten entspricht.

Kann ich mein Gesuch trotzdem einreichen, wenn es ausserhalb der Frist liegt?

Nein. Gesuche, die ausserhalb der Eingabefrist liegen, werden nicht bearbeitet.

In welcher Sprache kann ich mein Gesuch einreichen?

Wir behandeln Gesuche auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Idealerweise ist das Anschreiben auf Deutsch.

Was soll im Anschreiben stehen?

Wer Sie sind, ein kurze Zusammenfassung des Projekts und der Daten, was finanziert werden soll, welchen Betrag Sie bei der Jubiläumsstiftung anfragen, die Kontaktperson und Postadresse.

Wann erhalte ich Bescheid?

Die Gesuche werden laufend bearbeitet. Solange sie keine Absage erhalten, ist Ihr Gesuch noch im Rennen.

Warum wurde mein Gesuch abgelehnt?

Die Jubiläumsstiftung nimmt keine Stellung zu abgelehnten Gesuchen. Da wir nur rund 8 % aller Gesuche berücksichtigen können, versuchen wir eine möglichst vielfältige Auswahl aus allen Sparten und Regionen der gesamten Schweiz zu treffen.

Kann ich mein Gesuch nochmals einreichen, wenn es abgelehnt wurde?

Ja, Sie können Ihr Gesuch erneut einreichen. Bitte beachten Sie dafür die angegebenen Eingabefristen.

Ich wurde bereits durch den Vergabefond unterstützt, kann ich nochmals bei der Jubiläumsstiftung einreichen?

Wir unterstützen Institutionen und Einzelperson nur in Ausnahmefällen ein zweites Mal.

Wie soll ich vorgehen, wenn sich mein Projekt verändert?

Die Jubiläumsstiftung muss zu jederzeit über den aktuellen Stand des Projekts informiert sein. Bei schwerwiegenden Veränderungen des Projekts müssen Sie uns schriftlich über die Veränderungen informieren, im Zweifelsfall wird der Beitrag zurückgezogen.

Was ist der Unterschied zwischen Jubiläumsstiftung und Vergabefonds?

Die Jubiläumsstiftung unterstützt kulturelle Projekte mit Beiträgen ab CHF 5'000 bis CHF 40'000 und prüft die Gesuche 2 mal pro Jahr – siehe Eingabeschluss.

Der Vergabefonds unterstützt kleinere und wiederkehrende Projekte vor allem im sozialen Bereich – die Gesuche werden laufend geprüft.

Wen kann ich kontaktieren, wenn ich Fragen habe?

Das FAQ gibt Anworten auf die meist gestellten Fragen. Im Zweifelsfall können Sie eine E-mail an jubilaeumsstiftung@mobiliar.ch schreiben oder eine Sprachnachricht auf dem Tonband hinterlassen.