die Mobiliar

Die Mobiliar beseitigt Unklarheiten

Freitag, 4. Juni 2010

Die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes des Kantons Bern hat zu Diskussionen um den Versicherungsschutz bei Hochwasser und Überschwemmungen geführt. Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern bietet für Elementarschäden nur eine teilweise Deckung, weshalb Gebäudeeigentümer eine Deckungslücke in Kauf nehmen müssen. Die Mobiliar schliesst nun diese Lücke für ihre Kunden – ohne Prämienerhöhung.

Der Grosse Rat des Kantons Bern berät in seiner Junisession über die Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG). Es geht unter anderem um die Frage, ob die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) künftig auch Gebäudewasserversicherungen
anbieten darf.

Die GVB bietet ihren Kunden bei der Elementarschaden-Versicherung nur eine reduzierte Deckung. Bei Hochwasser- und Überschwemmungsschäden differenziert die Monopolanstalt, auf welchem Weg das Wasser in das Gebäude eingedrungen ist. Wenn das Wasser nur unterirdisch in ein Gebäude eindringt, ist der Schaden bei der GVB nicht versichert – die Kunden müssen eine Deckungslücke in Kauf nehmen. Gebäudeeigentümer in Kantonen mit privater
Gebäudeversicherung hingegen geniessen einen umfassenden Schutz bei Elementarschäden. Die Mobiliar wendet in ihren Produkten konsequent das Ursachenprinzip an, wie es in der Assekuranz üblich ist. Tritt das versicherte Ereignis ein, sind die daraus resultierenden Schäden gedeckt; unabhängig davon ob Wasser als Folge eines Elementarereignisses unter- oder oberirdisch in ein Gebäude eindringt. Dadurch stellen wir sicher, dass sich die einzelnenVersicherungslösungen, z.B. die Elementarschaden- und die Gebäudewasserversicherung, lückenlos ergänzen. Bei der Mobiliar versicherte Gebäudeeigentümer in Kantonen mit privaten Gebäudeversicherungen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell, Wallis, Obwalden) kennen die in Bern bestehende Deckungslücke deshalb nicht.

Die Mobiliar schliesst Deckungslücke

Die Mobiliar wird ihren Kundinnen und Kunden im Kanton Bern in den nächsten Wochen ein konkretes Angebot machen, um die durch die GVB verursachte Deckungslücke zu schliessen. Die aktuelle Prämie wird dadurch nicht erhöht.