die Mobiliar

FAQ Vergabungsfonds der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft

Wen unterstützt der Vergabungsfonds?

Der Vergabungsfonds der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft unterstützt Projekte von Institutionen und Personengruppen die in der Schweiz tätig sind. Projekte von Einzelpersonen werden nicht unterstützt. Die Projekte müssen gemeinnützig und für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein.

Welche Bereiche fördert der Vergabungsfonds?

Mit dem Vergabungsfonds unterstützt die Mobiliar einerseits jährlich eine oder mehrere soziale Institution von nationaler Bedeutung, andererseits eine Vielzahl von gemeinnützigen Projekten mit einmaligen Beiträgen. Unterstütz werden Projekte in den folgenden Bereichen:

  • Soziales: Unterstützung von Institutionen, welche Projekte zugunsten von Patienten- oder Behindertengruppen, Bedürftigen und Benachteiligten durchführen oder Leistungen erbringen (keine Betriebskosten).
  • Kultur: Projekte im Bereich Kunst und Kultur sowie Projekte von Kulturinstitutionen (keine Renovationen und Sanierungen von Kulturstätten).
  • Bildung: Förderung des staatspolitischen Verständnisses, der Wissenschaft und Forschung sowie Jugendförderung.
  • Wirtschaft: Förderung des Verständnisses wirtschaftlicher Fragen (z.B. Arbeitswochen von Handelsschulen/Gymnasien), Kleinprojekt zur Förderung der regionalen Standortattraktivität sowie Schaffung von gemeinnützigen wirtschaftlichen Einheiten.

In welchem Umfang bewegen sich die Beiträge des Vergabungsfonds?

Die grosse Mehrheit der Projekte sind Kleinstprojekte mit Unterstützungsbeiträgen zwischen CHF 1’000.- und CHF 10‘000.-.

Wieviel Projekte unterstützt der Vergabungsfonds jährlich?

Die Mobiliar möchten nicht nur ihre Kundinnen und Kunden, sondern auch die Allgemeinheit am Erfolg teilhaben lassen. Deshalb fliessen jährlich 2 Millionen Franken aus dem Gewinn der Genossenschaft in den Vergabungsfonds. Jährlich können wir so zwischen 150 bis 200 Projekte unterstützen. Dies entspricht etwa 20% der eingereichten Gesuche.

Was muss mein Gesuch beinhalten?

  1. Anschreiben inkl. gültiger Postanschrift (PDF)
  2. Projektbeschrieb inkl. Angaben zur Projektträgerschaft (PDF)
  3. Terminplan (PDF)
  4. Budget und Finanzierungsplan (PDF)
  5. Liste der zusätzlich für die Finanzierung angefragten Institutionen und deren Stellungnahme (PDF)
Unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden!

Wie kann ich mein Gesuch einreichen?

Ein Gesuch beinhaltet ein vollständiges Dossier und ein auf unserer Website ausgefülltes Gesuchformular. Projekte müssen digital eingereicht werden, die Beilagen müssen im PDF-Format heraufgeladen werden.

Welche Ausschlusskriterien hat der Vergabungsfonds?

Der Vergabungsfonds der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft kennt folgende Ausschlüsse:

  • Einzelpersonen/Privatpersonen
  • Ausbildungen
  • Weiterbildungen
  • Stipendien
  • Auslandprojekte
  • Auslandaufenthalte
  • Darlehn
  • Defizitgarantie oder Nachfinanzierung
  • Laufende Betriebskosten und Finanzierung von Infrastruktur
  • Gewinnorientierte Projekte
  • Unterstützungen die Sponsoringcharakter aufweisen
  • Massnahme zur Stärkung von Kundenbindungen oder Marketing für unser Kerngeschäft
  • Projekte die nicht den moralischen Grundsätzen der Mobiliar entsprechen

Welche finanziellen Unterstützungen kann der Vergabungsfonds sprechen?

Der Vergabungsfonds kann im Normalfall nur einmalige Unterstützungsbeiträge sprechen. In Ausnahmefällen kann eine mehrjährige Unterstützung bewilligt werden.

Die Mobiliar ist genossenschaftlich verankert. Deshalb achten wir darauf, dass die Projekte breit abgestützt und gemeinnützig sind.

In welchen geographischen Regionen werden Projekte gefördert?

Der Vergabungsfonds fördert Projekte in der ganzen Schweiz, dabei versuchen wir einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Kantonen und den verschiedenen Sprachregionen herzustellen.

Fragen zur Gesuchstellung

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Gesuch die Kriterien erfüllt. Kann ich mein Gesuch trotzdem einreichen?

Grundsätzlich kann jedes Gesuch eingereicht werden. Wenn Sie nach dem Durchlesen dieses Dokuments immer noch unsicher sind, schreiben Sie eine E-Mail an: vergabungsfonds@mobiliar.ch

Was wenn mein Projekt nicht in einen der Bereiche passt?

Wählen sie den Bereich, welcher ihrem Projekt am ehesten entspricht.

In welcher Sprache kann ich mein Gesuch einreichen?

Wir behandeln Gesuche auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Idealerweise ist das Anschreiben auf Deutsch.

Was soll im Anschreiben stehen?

Wer Sie sind, eine kurze Zusammenfassung des Projekts und der Daten, für was Sie einen Unterstützungsbeitrag brauchen, wieviel Geld Sie beim Vergabungsfonds anfragen, die Kontaktperson und Postadresse.

Wann erhalte ich Bescheid?

Die Gesuche werden laufend bearbeitet. Solange sie keine Absage erhalten, ist Ihr Gesuch noch im Rennen. Die Gesuchbearbeitung nimmt etwa 8 Wochen in Anspruch.

Warum wurde mein Gesuch abgelehnt?

Der Vergabungsfonds nimmt keine Stellung zu abgelehnten Gesuchen. Da wir nur rund 20% aller Gesuche berücksichtigen können, versuchen wir eine möglichst vielfältige Auswahl aus allen Sparten und Regionen der gesamten Schweiz zu treffen.

Kann ich mein Gesuch nochmals einreichen, wenn es abgelehnt wurde?

Nein. Wir behandeln jedes Gesuch nur einmal.

Ich wurde bereits durch den Vergabungsfonds unterstützt, kann ich nochmals ein Projekt beim Vergabungsfonds einreichen?

Da der Vergabungsfonds konkrete Projekte unterstützt, können neue Projektideen derselben Institution erneut eingegeben werden. Dasselbe Projekt, dieselbe Idee einer Institution wird nur einmal unterstützt.

Ich wurde bereits durch die Jubiläumsstiftung unterstützt, kann ich nochmals beim Vergabungsfonds einreichen?

Wir unterstützen Institutionen nur in Ausnahmefällen ein zweites Mal. Dasselbe Projekt, dieselbe Idee einer Institution wird nur einmal unterstützt.

Fragen zur Abwicklung

Wann wird das Geld überwiesen?

Wenn die Finanzierung gesichert und die Durchführung garantiert ist, können Sie uns eine Rechnung mit Einzahlungsschein an folgende Adresse stellen:

Schweizerische Mobiliar Genossenschaft
Vergabungsfonds
catherine.mueller@mobiliar.ch
Postfach 250
8901 Urdorf

Innerhalb von welcher Frist muss das Projekt realisiert werden?

Im Idealfall innerhalb eines Jahres. Verschiebungen müssen nach der Zusage unbedingt mitgeteilt werden.

Wen kann ich kontaktieren, wenn ich Fragen habe?

Das FAQ gibt Antworten auf die meisten gestellten Fragen. Im Zweifelsfall dürfen Sie uns per E-Mail an vergabungsfonds@mobiliar.ch kontaktieren.