Gründe für die Mietkautionsversicherung
Mit der Mietkautionsversicherung von SwissCaution können Sie frei über das Geld für die Mietkaution Ihrer Wohnung verfügen.
Kein Mietzinsdepot nötig
Sie müssen keine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten hinterlegen. Stattdessen können Sie das Geld frei nutzen und in Ihr neues Zuhause investieren.
Rasche Abwicklung
Nachdem Sie den Antrag mit einer Kopie des Mietvertrags und Ihres Ausweises eingereicht und die Prämie bezahlt haben, wird das Zertifikat für die Mietkaution sofort durch SwissCaution erstellt.
Jederzeit kündbar
Sie können Ihre Mietkautionsversicherung jederzeit kündigen, indem Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter oder die Immobilienagentur das Original des Mietkautionszertifikats an SwissCaution zurückschickt.
Anerkannte Versicherung
Die Versicherung von SwissCaution ist eine der anerkanntesten Mietkautionsversicherungen der Schweiz. Sie ist bei Mieterinnen und Mietern genauso beliebt wie bei Vermieterinnen und Vermietern und deren Immobilienverwaltungen.
Treuerabatt
Treue wird bei SwissCaution belohnt! Bei entsprechender Berechtigung erhalten Sie ab 2 Vertragsjahren Rabatt auf Ihre Prämie.

So funktioniert eine Mietkaution ohne Bankdepot
Das Prinzip ist einfach: Anstatt eine Kaution auf einem blockierten Bankkonto zu hinterlegen, wird bei der Mietkaution ohne Bankdepot auf eine Versicherungslösung zurückgegriffen. Diese Garantie ersetzt die klassische Kaution und ermöglicht es Ihnen, Ihr Geld frei zu verwenden. Im Schadenfall erstattet SwssCaution der Vermieterin bzw. dem Vermieter den, bis zur Höhe der Mietkaution, geforderten Betrag. Anschliessend erstatten Sie SwissCaution den geleisteten Betrag zurück. So wird das Mieten einer Wohnung einfacher und flexibler – ohne die Bindung von Geld auf einem Bankkonto.
Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist einfach und schnell:
- Mietkautionsantrag ausfüllen
- Nötige Dokumente wie eine Kopie des Mietvertrags und der Identitätskarten aller Mieterinnen und Mieter bereitstellen
- Bezahlen der Jahresprämie
- Erhalt Ihres Mietkautionszertifikat

Diese Regeln gelten
Gesetzlich ist weder Mietkaution noch Mietzinsdepot für die Wohnungsmiete vorgeschrieben. In der Praxis fordern Vermieterinnen und Vermieter, sei es eine Immobilienverwaltung oder eine Eigentümerin oder ein Eigentümer, jedoch in den meisten Fällen eine Mietkaution. Diese Kaution kann entweder für die Dauer des Mietvertrags auf einem blockierten Bankkonto hinterlegt oder von SwissCaution ohne Einrichtung eines Bankdepots garantiert werden. Diese Regelungen gelten seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Garantien für Mietverträge im Jahr 1971.
Fragen & Antworten
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Mietkautionsversicherung.
Die folgenden Unterlagen sollten Sie zur Hand haben:
- Kopie des geltenden Mietvertrags oder des Entwurfs (Mindestmietdauer: 3 Monate)
- Kopie der Identitätskarten aller im Mietvertrag eingetragenen Mieterinnen und Mieter
- Bei ausländischen Mieterinnen und Mietern: Kopie der Aufenthaltsbewilligung B, B (Flüchtende), C oder F. Für alle anderen Aufenthaltsbewilligungen ist ein Bürge mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch
- Kreditkarte, PostFinance-Karte oder Twint-Konto für die Bezahlung der pauschalen Jahresprämie (Bezahlung per E-Banking oder Einzahlungsschein auch möglich)
Beim Abschluss der Mietkautionsversicherung wird eine Jahresprämie fällig die dann für ein Jahr gültig ist.
Die Jahresprämie setzt sich wie folgt zusammen:
- 5 % der Mietkaution
- + CHF 20.- Verwaltungsgebühren
- + 5 % Stempelabgabe
Sollte Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter nach Ihrem Auszug Ansprüche aufgrund von Schäden in der Wohnung oder Mietrückständen haben, bezahlt SwissCaution diese Forderung – nach Ihrem Einverständnis. SwissCaution bezahlt jedoch höchstens den im Mitkautionszertifikat vermerkten Betrag. Danach erstatten Sie SwissCaution die geleistete Zahlung an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter.
Vergessen Sie nicht, im Schadenfall auch Ihre Haftpflichtversicherung zu kontaktieren.
Damit Ihre Kaution freigegeben wird, muss Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter oder die Immobilienverwaltung das Original des Mietkautionszertifikat an SwissCaution zurücksenden.
Ja, Sie können jederzeit eine Mietkaution bei SwissCaution abschliessen und so das Geld zurückerhalten, das Sie bei Ihrer Bank hinterlegt haben. Wir raten Ihnen, im Vorfeld die Zustimmung Ihrer Vermieterin bzw. Ihres Vermieters oder der Immobilienverwaltung einzuholen.



