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Bezug von Geldern aus der Säule 3a

Wann und wie kann ich mein Vermögen Säule 3a nutzen?

Zahlen Sie in die Säule 3a ein, sparen Sie Steuern und sorgen Sie gleichzeitig vor. Das müssen Sie beim Bezug beachten.

Die Säule 3a ist eine zweckgebundene Altersvorsorge, Bezüge sind frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter (AHV-Alter) und spätestens bis fünf Jahre nach dessen Erreichen möglich – dann aber nur, wenn Sie über das Referenzalter hinaus noch arbeiten. Bei folgenden Ausnahmen ist jedoch auch ein früherer Bezug möglich:

  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf.
  • Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz.
  • Sie kaufen Wohneigentum zum Eigenbedarf, tätigen Rückzahlungen für eine bestehende Hypothek
  • Sie beziehen eine Invalidenrente.
  • Sie tätigen einen Einkauf in die Pensionskasse.

Die Gelder aus der Säule 3a werden bei Bezug zu einem reduzierten Satz besteuert. Jedoch wächst auch die Kapitalauszahlungssteuer progressiv mit der Höhe des Betrags. Nach dem Bezug zählt der bezogene 3a-Betrag zum regulären Vermögen.

Vorsorge ist komplex – und so individuell wie Sie. Wir beraten Sie gerne.