Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende

Zwei Männer sitzen in einem Sitzungszimmer an einem Holztisch und schauen sich gemeinsam etwas am Laptop an. Der eine Mann zeigt auf den Laptop-Bildschirm.
Optimaler Schutz vor unkalkulierbaren Risiken

Selbstständigerwerbende, die keine eigene Versicherung abgeschlossen haben, gehen bei einem Unfall oder einer Krankheit ein erhebliches finanzielles Risiko ein, insbesondere da Lohnausfallrisiken nicht abgesichert sind. Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende der Mobiliar bietet Ihnen Schutz vor diesen unkalkulierbaren Risiken und sichert Sie auch im Fall von Invalidität oder Tod ab. 

Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende im Überblick

Gründe für die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende

Die Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende bietet einen optimalen Schutz vor Folgen von unkalkulierbaren Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Tod. 

Zwei Risiken – eine Police

In der Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende sind zwei Risiken in einer Police gedeckt: Unfall und Krankheit. Für weniger administrativen Aufwand. 

Weltweiter Schutz

Sie geniessen einen weltweiten Versicherungsschutz und umfassende Sicherheit vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit. 

Garantierte Kapitalzahlungen

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Kapitalzahlungen werden im Schadenfall auf jeden Fall ausbezahlt – unabhängig von den Leistungen anderer Versicherer. 

Familienmitglieder inklusive

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Familienmitglieder, die im Betrieb mitarbeiten, mitzuversichern. 

Versicherungsbeispiele

Invaliditätskapital bei Unfall

Unfall mit schweren Folgen?
Nach einem schweren Unfall ist es nötig, Ihr Haus rollstuhlgerecht umzubauen und eine Rampe zu installieren.

Heilungskosten bei Unfall

Kletterunfall?
Während Ihren Kletterferien in Spanien stürzen Sie schwer und müssen vor Ort im Spital einige Tage versorgt werden.
Unschöne Narbe?
Nach einem versicherten Unfall bleibt eine Narbe, die operativ korrigiert werden muss.

Taggeld bei Unfall oder Krankheit

Sie sind länger arbeitsunfähig?
Sie fallen krankheitshalber für mehrere Wochen aus und müssen Ihren Betrieb während dieser Zeit schliessen.
Wegen Unfall geschlossen?
Nach einem Unfall können Sie keine Aufträge ausführen und müssen daher Ihren Betrieb einen Monat lang schliessen.

Was ist gedeckt?

Folgende Leistungen sind gedeckt: 

Taggeld bei Krankheit oder Unfall 
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 % erfolgt eine Taggeldzahlung während maximal zwei Jahren. 

Mehrkostenkapital bei Krankheit oder Unfall 
Kapitalleistung im Falle von Arbeitsunfähigkeit. 

Heilungskosten bei Unfall 
Zusätzliche Deckung für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Spezialmedikamente, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstattet werden, sowie Kosten für Haushaltshilfen nach ärztlicher Empfehlung. 

Rettungs- und Suchaktionen bei Unfall 
Kostendeckung für Rettungs- und Suchaktionen zur Bergung oder Rettung der versicherten Person sowie Überführung in die Schweiz im Falle eines Todesfalls. 

Prothesen und Krücken bei Unfall 
Erstattung für Prothesen, orthopädische Hilfsmittel, Brillen, Hörgeräte und Zahnprothesen im Falle einer Körperschädigung. 

Kosmetische Operationen bei Unfall 
Deckung für kosmetische Operationen, die aufgrund eines versicherten Unfalls notwendig sind. 

Invaliditätskapital bei Unfall 
Kapitalleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls, entsprechend dem Grad der Invalidität. 

Todesfallkapital bei Unfall 
Kapitalleistung im Todesfall für die Hinterbliebenen oder eine andere begünstigte Person. 

Fragen & Antworten

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende. 

Nein, diese Versicherung kann freiwillig abgeschlossen werden. Da ein Schadenfall schnell sehr teuer werden kann, ist eine solche Lohnausfallversicherung für Selbstständigerwerbende aber empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne dazu. 

Die Kosten für Pflegeleistungen und Heilungskosten werden stets in Ergänzung einer obligatorischen Versicherung (KVG/UVG) erbracht.  

Die Unfallversicherung deckt Pflegeleistungen und Kosten für ein versichertes Ereignis bis zu 5 Jahre nach dem Unfall unlimitiert ab. Danach werden maximal CHF 500’000 pro Ereignis erstattet. Kosmetische Operationen sind bis zu CHF 20’000 versichert, Komplementärmedizin bis zu CHF 5’000. Rettungs- und Bergungsaktionen sind bis zu CHF 50’000 gedeckt. 

Das Taggeld wird bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 % gezahlt, nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist und bis zum Erreichen des Schlussalters. 

Die Leistungen richten sich nach den in der Police vereinbarten Summen, wobei der Invaliditätsgrad durch ein ärztliches Gutachten festgelegt wird. 

Beim Abschluss einer Unfall- und Kollektiv-Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende ist zu beachten, dass gewisse Deckungsbausteine ausschliesslich von Selbstständigerwerbenden und deren mitarbeitenden Familienmitgliedern ausgewählt werden können. Für einen optimalen Versicherungsschutz der Mitarbeitenden können ebenso geeignete Versicherungsprodukte abgeschlossen werden. 

Unsere Lösungen für Privatpersonen

Auch für Privatpersonen bietet die Mobiliar eine umfassende Palette von Kranken- und Unfallversicherungen an. 

Davon profitieren Sie

Dieser Service ist in der Unfall- und Krankenversicherung für Selbstständigerwerbende automatisch mit drin. 

Auskunft zu Ihren Rechtsfragen

Die kostenlose JurLine bietet Ihnen Zugang zu einem Team aus erfahrenen Juristinnen und Juristen, die bereitstehen, um Ihre Rechtsfragen umfassende zu beantworten und Ihnen eine fundierte Beratung zu bieten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um klare und verständliche Einsichten in rechtliche Angelegenheiten zu erhalten. 

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