Förderprogramm «Lokale Stärke»

Ältere Frau mit Kinder am basteln

Das Förderprogramm «Lokale Stärke» unterstützt lokale und regionale Initiativen in den Bereichen Kultur und Gesellschaft – unkompliziert, niederschwellig und wirkungsorientiert. Dieses Förderprogramm basiert auf dem Vergabungsfonds der Mobiliar. 

Starke Regionen. Starke Gemeinschaft.

Überall in der Schweiz entstehen Initiativen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken oder kulturelle Begegnungen ermöglichen. Das Förderprogramm «Lokale Stärke» unterstützt Projekte, die sich für das Miteinander einsetzen – in Dörfern, Städten und Quartieren in der ganzen Schweiz. So fördert die Mobiliar Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt und Solidarität. 

Wie wir lokales Engagement fördern

Gefördert werden Initiativen, die vor Ort spürbar wirken, Dialoge fördern und Menschen zusammenbringen. Das Förderprogramm richtet sich an nicht-gewinnorientierte Organisationen mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. 

Dafür vergeben wir in der Regel Beiträge zwischen 1 000 und 20 000 Franken. Unterstützt werden Einzelprojekte oder zentrale Angebote gemeinnütziger Organisationen, die 

  • im Bereich Breitenkultur den Zugang zu lokalen und regionalen Kulturangeboten für alle ermöglichen und den Austausch zwischen Menschen fördern,
  • im Bereich Gesellschaft durch Bildung, soziales Engagement, Demokratieförderung, wirtschaftliche Entwicklung sowie interkulturelle und intergenerationelle Verständigung einen spürbaren Mehrwert für Betroffene und die Gesellschaft in der Schweiz leisten.
  • Begegnungsorte in den Regionen unserer Generalagenturen schaffen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind und den Austausch zwischen Menschen fördern – z. B. Spielplätze, Bewegungsparks, Pumptracks. Gesuche für Begegnungsorte können nur von der zuständigen Mobiliar Generalagentur eingereicht werden. Den finalen Entscheid trifft eine Jury. Sie möchten Unterstützung anfragen? Kontaktieren Sie Ihre Mobiliar Generalagentur

Eingabefristen und Förderprozess

Gesuche können von Februar bis Ende Juni sowie von August bis Ende November über das Onlineformular eingereicht werden. Förderentscheide erfolgen laufend. Die Bearbeitungsdauer beträgt rund acht Wochen. Reichen Sie Ihr Projekt mindestens vier Monate vor Umsetzung ein.  

Für eine vollständige Beurteilung benötigen wir folgende Unterlagen:   

  • Gesuchsformular (online) 
  • Projektbeschrieb mit Angaben zur Projektträgerschaft
  • Terminplan
  • Budget und Finanzierungsplan inkl. Liste der zusätzlich angefragten Institutionen und deren Stellungnahmen  

Nur vollständige Gesuche werden bearbeitet. Zustellungen per Post können nicht berücksichtigt werden.   

Logo die Mobiliar

Reichen Sie Ihr Projekt hier ein

Das Formular ist nur zu den Eingabefristen ersichtlich. 

Von der Förderung ausgeschlossen

Jährlich wiederkehrende Beiträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Erhalt eines Beitrags wird in der Regel eine Pause von bis zu drei Jahren eingelegt.

Folgende Gesuche und Vorhaben werden nicht unterstützt: 

  • Projekte, die nicht den Werten der Mobiliar entsprechen (z. B. Glücksspiele, Suchtmittel, sexuell gefärbten Inhalten, parteipolitischer oder religiöser Ausrichtungen)
  • Beiträge an Einzelpersonen und lose Personengruppen  
  • Ausbildungen, Stipendien, Studiengebühren, Diplomarbeiten, Ausbildungsreisen, Abschlusspreise  
  • Professionelle, individuelle Talentförderung  
  • Beiträge zugunsten rein professioneller darstellender Kunst  
  • Unbefristete Jahresbeiträge, Mitgliedschaften und langfristige Partnerschaften  
  • Kredite, Darlehen, Defizitgarantien und Nachfinanzierungen  
  • Sponsoring, Projekte mit Sponsoringcharakter oder Marketingtätigkeiten​  
  • Sportprojekte (ausgenommen Inklusionsangebote)  
  • Kommerzielle Grossveranstaltungen mit hohen Eintrittspreisen, starkem Party- oder Unterhaltungsfokus, professionellen Acts oder umfangreichem Sponsoring. (Unterstützt werden niederschwellige, gemeinnützige Kulturprojekte, die kulturelles Schaffen und Teilhabe für alle ermöglichen.)
  • Projekte, die ausschliesslich touristischen Zwecken dienen​ ​  
  • Forschungsprojekte von Universitäten, Fachhochschulen und höheren Fachschulen 
  • Nicht öffentliche Fachtagungen und Kongresse  
  • Publikationen (u.a. Bücher, Tonträger, Filme) ​  
  • Kunstankäufe und Kunstaufträge​  
  • Kulturgüterpflege   
  • Ausschlusskriterien für Begegnungsorte: Unterhalt- und Betriebskosten sowie reine Instandhaltung 

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten zum Förderprogramm «Lokale Stärke» 

«Lokale Stärke» ist eines von zwei Förderprogramme, die aus dem Vergabungsfonds der Mobiliar finanziert werden. Bei «Lokale Stärke» werden die Fördermittel gezielt für lokale und regionale Initiativen in den Bereichen Kultur und Gesellschaft eingesetzt. Das zweite Förderprogramm “Gemeinsame Zukunft” leistet mehrjährige Beiträge an gemeinnützige Organisationen und Projekte, die sich auf einem spezifischen, gesellschaftlichen Thema engagieren. 

Gefördert werden nicht-gewinnorientierte Organisationen mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. 

Inhaltlich fokussiert «Lokale Stärke» auf Kultur (niederschwellige, vielfältige Angebote für ein breites Publikum im Bereich der Breitenkultur) und Gesellschaft (z. B. Bildung, Inklusion, interkultureller Dialog, gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Entwicklung).  

In der Schweiz bezeichnet «Breitenkultur» kulturelle Aktivitäten, die von der Bevölkerung selbst getragen und gestaltet werden –  im Gegensatz zur professionellen Hochkultur (z. B. Opernhäuser, grosse Theater, Sinfonieorchester). Sie umfasst kulturelle Aktivitäten von Laiinnen und Laien sowie Vereinen, die in der Freizeit, ehrenamtlich oder nebenberuflich ausgeübt werden. Breitenkultur fördert Teilhabe, Gemeinschaft und kulturelle Vielfalt in der ganzen Schweiz und hat damit eine wichtige soziale Funktion. Professionelle Kunst- und Kulturschaffende können sich mit Vermittlungsprojekten an das Förderprogramm «Neue Perspektive» wenden. 

Die Richtbeiträge liegen zwischen 1 000 und 20 000 Franken und betragen üblicherweise rund 10% des Gesamtbudgets.  

Die Förderentscheide erfolgen laufend. Nach der Entscheidung werden die Antragstellenden schriftlich informiert. Die Bearbeitungsdauer beträgt rund acht Wochen. Bei der Entscheidung über eine Förderung achtet die Mobiliar auf eine ausgewogene Verteilung der Förderbeiträge in der ganzen Schweiz.  

Die Auszahlung erfolgt, sobald Projektfinanzierung und Durchführung gesichert sind und Sie dies bestätigen. Nach der Zusage bitten wir Sie, die Finanzierung und Durchführung zu bestätigen und uns die Rechnung zu schicken.  

Projekte sollen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Bitte informieren Sie uns proaktiv, falls es zu Verzögerungen kommt. Werden nach Ablauf der Frist und ohne vorgängige Information keine Unterlagen eingereicht, kann der zugesprochene Betrag annulliert oder zurückgefordert werden.    

Ja. Bitte prüfen Sie vor einer erneuten Eingabe die Förderbereiche, Kriterien und Ausschlüsse und beachten Sie den Vorlauf von vier Monaten. 

Nach einer Zusage gilt in der Regel eine Pause von bis zu drei Jahren, bevor eine weitere Förderung derselben Trägerschaft möglich ist. Parallelförderungen aus unterschiedlichen Programmen sind ausgeschlossen.   

Projekte ausserhalb der geförderten Bereiche können nicht berücksichtigt werden. Vielleicht passt Ihr Projekt zu einem anderen Förderprogramm? Das Förderprogramm «Neue Perspektive» richtet sich an Vermittlungsprojekte in Kunst, Kultur und Wissenschaft. Das Förderprogramm «Gemeinsame Zukunft» leistet mehrjährige Kernfinanzierungen an etablierte Organisationen, die in einem bestimmten Themenfeld tätig sind.    

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