Eine Frau hält eine Gutscheinkarte in der Hand, Symbolbild zum Thema Gültigkeitsdauer von Gutscheinen in der Schweiz.

Gutscheine in der Schweiz

Gültigkeit von Gutscheinen in der Schweiz

Gutscheine sind ein beliebtes Zahlungsmittel und ein praktisches Geschenk. Bei der Nutzung ergeben sich jedoch immer wieder Fragen: Wie lange sind Gutscheine gültig? Darf ein Gutschein bereits nach einem Jahr ablaufen? Erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Aspekten rund um Gutscheine in der Schweiz.

  • Lesezeit: 7 Minuten
  • Letztes Update: März 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gültigkeit von Gutscheinen richtet sich in der Schweiz nach den allgemeinen Verjährungsfristen des Obligationenrechts (Art. 127 ff. OR).
  • Es gilt in der Regel eine Gültigkeitsdauer von fünf oder zehn Jahren, je nach Art der Leistung.
  • Wenn Ihr Gutschein abgelaufen ist, die Verjährungsfrist jedoch noch nicht verstrichen ist, können Sie weiterhin Anspruch auf die im Gutschein versprochene Leistung oder sogar auf eine Rückerstattung haben.
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Gültigkeit von Gutscheinen in der Schweiz: Welche Fristen gelten?

Ein Gutschein ist eine besondere Form der Forderung, bei der der Aussteller der Käuferin eine Leistung oder einen Geldbetrag zu einem späteren Zeitpunkt verspricht. In der Schweiz unterliegt die Gültigkeit von Gutscheinen den allgemeinen Verjährungsbestimmungen des Obligationenrechts (OR).

Das bedeutet, dass auch für Gutscheine eine gesetzliche Frist besteht, innerhalb derer sie eingelöst werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

Gutschein und Verjährung: Ablaufdatum erlaubt, aber…

Viele Gutscheine in der Schweiz sind mit einem Ablaufdatum versehen, was grundsätzlich zulässig ist. Allerdings richtet sich ihre Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsfristen (siehe oberer Abschnitt), die je nach Art der Leistung variieren. Gemäss Art. 127 ff. OR gelten folgende Fristen:

  • Fünf Jahre Gültigkeit (Art. 128 OR): Gutscheine für Dienstleistungen wie Restaurantbesuche, Massagen oder physiotherapeutische Behandlungen verfallen nach fünf Jahren. Auch Gutscheine für Waren des täglichen Bedarfs, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.
     
  • Zehn Jahre Gültigkeit (Art. 127 OR): Gutscheine für einmalige Leistungen wie Hotelübernachtungen, Reisen, Konzerte oder Kinotickets sind bis zu zehn Jahre gültig. Diese längere Frist gilt allgemein für Gutscheine, die keine regelmässig wiederkehrenden Leistungen betreffen.

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Abgelaufener Gutschein: Ist er doch noch gültig?

Was passiert, wenn das Ablaufdatum eines Gutscheins überschritten wird? Ein abgelaufener Gutschein ist in der Schweiz nicht automatisch ungültig. Auch wenn er ein Ablaufdatum hat, hängt seine rechtliche Gültigkeit von der im Obligationenrecht festgelegten Verjährungsfrist ab.

Wenn Ihr Gutschein also abgelaufen ist, die Verjährungsfrist aber noch nicht verstrichen ist, können Sie weiterhin Anspruch auf die im Gutschein versprochene Leistung oder sogar auf eine Rückerstattung haben. In diesem Fall haben Sie das Recht, sich beim Anbieter zu melden und die Erfüllung der Leistung zu verlangen. Weigert sich die Anbieterin, den Gutschein noch zu akzeptieren, haben Sie die Möglichkeit, eine Forderung zu stellen (siehe nächster Abschnitt inklusive Musterbrief).

Musterbrief zur Geltendmachung des Gutscheins in der Schweiz

Wenn die Gültigkeit Ihres «abgelaufenen» Gutscheins noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt, können Sie den oder die Anbieter:in schriftlich auffordern, den Gutschein anzuerkennen und die Leistung zu erbringen. Hier finden Sie einen kostenlosen Musterbrief, um Ihre Forderung geltend zu machen.

Was sagt das Gesetz zu Gutscheinen in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es kein spezifisches «Gutscheingesetz». Vielmehr basieren die rechtlichen Regelungen zu Gutscheinen in der Schweiz auf verschiedenen Bestimmungen des Obligationenrechts. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Vorschriften zur Verjährung von Gutscheinen und die Rechte der Verbraucher:innen bei deren Einlösung.

Rechte und Pflichten von Gutscheinaussteller:innen

Anbieter:innen sind dazu verpflichtet, ihre Kund:innen klar und transparent über die Bedingungen der Gutscheinnutzung und etwaige Sonderkonditionen zu informieren. Dazu gehören insbesondere die Gültigkeitsdauer des Gutscheins und allfällige Einschränkungen bzw. Bedingungen für dessen Nutzung, beispielsweise ob dieser nur für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen gilt.

Obwohl Anbieter:innen Gutscheine mit einem Ablaufdatum versehen können, muss dieses Datum innerhalb der gesetzlich festgelegten Verjährungsfristen liegen. Die Gültigkeit darf also nicht willkürlich festgelegt werden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet zudem unlautere Geschäftspraktiken, einschliesslich irreführender Werbung. Wenn Anbieter:innen ein Gutscheinangebot bewerben, aber nicht alle Bedingungen klar angeben, könnte dies gemäss Art. 3 UWG als irreführende Werbung gewertet werden.

Rechte der Verbraucher:innen

Verbraucher:innen haben das Recht, Gutscheine innerhalb der gesetzlich festgelegten Verjährungsfrist einzulösen. Auch wenn ein Gutschein ein Ablaufdatum trägt, gilt die Verjährungsfrist nach den Vorgaben des Obligationenrechts (OR). Das bedeutet:

  • Sollte ein Gutschein abgelaufen sein, aber die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht erreicht haben, können Verbraucher:innen weiterhin die im Gutschein versprochene Leistung einfordern oder sogar die Rückerstattung des Gutscheinwerts verlangen.
     
  • Wenn der oder die Anbieter:in die versprochene Leistung nicht mehr anbieten kann (z. B. weil der Service nicht mehr verfügbar ist), haben Verbraucher:innen das Recht, eine Alternative zu verlangen oder ihr Geld zurückzuerhalten.

Arten von Gutscheinen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl verschiedener Gutscheinarten mit jeweils eigenen Regelungen und Gültigkeitsbedingungen. Die gängigsten Arten sind die folgenden (die Aufzählung ist nicht abschliessend).

Wertgutscheine haben einen festen Geldwert und können für verschiedene Produkte oder Dienstleistungen eingelöst werden. In der Regel kann der festgelegte Betrag nach Belieben ausgegeben werden.

Rabattgutscheine hingegen gewähren einen prozentualen Nachlass auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen. Diese Gutscheine sind meist an bestimmte Bedingungen geknüpft, zum Beispiel einen Mindestbestellwert oder die Einschränkung auf bestimmte Produkte.

Wie der Name andeutet, sind Geschenkgutscheine ein beliebtes Geschenk. Sie können für verschiedene Dienstleistungen oder Produkte eingelöst werden. Ihre Gültigkeit unterliegt den gleichen Regeln wie die anderer Gutscheine und beträgt je nach Zweck fünf oder zehn Jahre.

Aktionsgutscheine werden für spezielle Sonderaktionen oder zeitlich begrenzte Angebote ausgestellt. Meist sind sie an spezielle Konditionen gebunden, wie die Teilnahme an einer Rabattaktion oder die Nutzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Da sie auf spezielle Promotionen und zeitlich begrenzte Angebote ausgerichtet sind, ist die Gültigkeit von diesen Gutscheinen häufig kürzer als die von Wert- oder Geschenkgutscheinen.

Digitale Gutscheine, die per E-Mail, in Form eines QR-Codes oder über Apps versendet werden, sind besonders praktisch und werden immer beliebter. Sie bieten den Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit und können schnell eingelöst werden.

In rechtlicher Hinsicht unterliegen sie denselben Regelungen wie physische Gutscheine und geniessen keine spezielle gesetzliche Behandlung. Die Gültigkeitsdauer und Verjährung richten sich auch hier nach der Art des Gutscheins.

Gratis-Gutscheine werden häufig im Rahmen von Promotionen oder Rabattaktionen angeboten. Diese können Kund:innen beispielsweise zu kostenlosen Produkten oder Dienstleistungen berechtigen.

Bei Gratis-Gutscheinen gelten in der Regel die Konditionen der Anbieter:innen, da sie als freiwillige Leistung des Unternehmens ausgegeben werden. Das bedeutet, dass die Anbieter:innen diese auch beliebig befristen dürfen.

Gutschein und Rückerstattung: Was passiert im Falle einer Rückgabe?

Es kann Situationen geben, in denen ein Gutschein in der Schweiz nicht eingelöst werden kann oder in denen der Käufer bzw. die Käuferin eine Rückerstattung wünscht. Doch welche Rechte haben Kund:innen in solchen Fällen? In der Regel sind Gutscheine nicht rückgabefähig, es sei denn, die Aussteller:innen haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) etwas anderes festgelegt.

Ist eine Rückerstattung in Bargeld oder ein Umtausch möglich?

Unternehmen oder Dienstleister:innen sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Gutscheine in Bargeld umzuwandeln. Das heisst, dass Gutscheine in der Schweiz meistens nur gegen gleichwertige Waren oder Dienstleistungen eingetauscht werden können. Eine Rückerstattung in Bargeld ist nur vorgesehen, wenn das explizit so vereinbart wurde.

Fragen & Antworten

Wir beantworten häufige Fragen zu Gutscheinen in der Schweiz.

Grundsätzlich haben Sie das Recht, den Gutschein in der Schweiz weiterhin einzulösen, wenn er «abgelaufen» ist, aber noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt. In diesem Fall sollten Sie den Anbieter kontaktieren und darum bitten, den Gutschein trotz des abgelaufenen Datums zu akzeptieren.

In solchen Fällen empfehlen wir, den Anbieter auf die Rechtslage hinzuweisen und eine Verlängerung der Gültigkeit zu verlangen (siehe Musterbrief im Ratgeber). Da das Personal meistens nicht über solche Angelegenheiten entscheiden darf, raten wir, sich per E-Mail oder Post an die Geschäftsleitung zu wenden und die Verlängerung zu verlangen.

In der Regel ist es nicht erlaubt, in der Schweiz einen Gutschein in Bargeld umzuwandeln, es sei denn, dies ist ausdrücklich in den AGB des Gutscheins vorgesehen. Gutscheine sind in der Schweiz in erster Linie als Zahlungsmittel gedacht und nicht als Umtauschgegenstand.

Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins hängt davon ab, für welche Art von Leistung er ausgestellt wurde. Für Dienstleistungen (z. B. Restaurantbesuche, Massagen) oder Waren des täglichen Bedarfs beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Gutscheine für einmalige Leistungen (z. B. Hotelübernachtungen, Reisen, Konzerte) sind zehn Jahre gültig.

Weitere Fragen?

Kund:innen der Mobiliar und Protekta steht die JurLine kostenlos zur Verfügung. Erfahrene Juristinnen und Juristen geben Ihnen telefonisch Auskunft zu Ihrer persönlichen Rechtsfrage.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

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