Mann steht in einer hellen Küche und schaut auf sein Handy. Symbolbild für Cybermobbing.

Cybermobbing erkennen und richtig handeln

Prävention, Schutzmassnahmen und Strafen

Cybermobbing ist eine der Schattenseiten der digitalen Welt. Beleidigungen, Gerüchte oder intime Bilder verbreiten sich in Sekunden und hinterlassen bei Betroffenen tiefe Spuren. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sich bei Cyberbullying schützen, wehren und rechtlich vorgehen kann.

  • Lesezeit: 9 Minuten
  • Letztes Update: März 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Cybermobbing ist eine Form von Mobbing, die hauptsächlich über digitale Kanäle wie soziale Medien, Chats oder Online-Foren stattfindet.
  • Die Betroffenen erleben emotionale und psychische Belastungen, die sich erheblich auf ihre Lebensqualität auswirken können.
  • Es gibt verschiedene Präventions- und Interventionsmöglichkeiten, um dem Problem entgegenzuwirken und den Betroffenen zu helfen.
  • Eltern und Lehrpersonen können eine wichtige Rolle spielen, indem sie das Thema ansprechen und Unterstützung bieten.
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Was ist Cybermobbing und warum ist es ein grosses Problem?

Cybermobbing (auch Cyberbullying genannt) bezeichnet die absichtliche Belästigung, Blossstellung oder Schädigung einer Person über digitale Kanäle wie soziale Medien, Chats oder Foren. Im Gegensatz zu herkömmlichem Mobbing, das in der realen Welt stattfindet (beispielsweise am Arbeitsplatz oder in der Schule), bietet das Internet Täter:innen einen Raum, in dem sie sich oft anonymer und sicherer fühlen. Das senkt die Hemmschwelle für übergriffiges, rücksichtsloses Verhalten.

Besonders gefährlich ist, dass beleidigende Kommentare, Fotos oder Videos sich in Sekundenschnelle verbreiten und kaum vollständig gelöscht werden können. Für Betroffene bedeutet das oft einen enormen und langfristigen Schaden.

Die verschiedenen Arten von Cybermobbing: Beispiele und Phänomene

Cybermobbing ist kein einheitliches Verhalten, sondern kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Manche Phänomene wirken auf den ersten Blick harmlos, etwa als «Scherze» oder ironische Kommentare. Im Internet entwickeln sie jedoch aufgrund ihrer Reichweite und Anonymität eine enorme Sprengkraft. Nachfolgend die wichtigsten Arten von Cyberbullying erläutert.

Unter Trolling versteht man das absichtliche Provozieren oder Verärgern anderer Personen im Internet. Trolls (Täter:innen) suchen gezielt nach Aufmerksamkeit, indem sie beleidigende Kommentare verfassen, absichtlich falsche Informationen verbreiten oder Diskussionen ins Lächerliche ziehen. Oft verstecken sie sich hinter der Anonymität von Foren oder sozialen Netzwerken.

Auf den ersten Blick mag Trolling wie ein schlechter Scherz wirken, doch bei Betroffenen können die ständigen Angriffe erheblichen seelischen Schaden anrichten. Wenn zum Beispiel in einem Klassenchat ein:e Schüler:in immer wieder mit spöttischen Kommentaren über das Aussehen blossgestellt wird, kann das langfristig zu Angst, Rückzug oder einem massiven Verlust an Selbstvertrauen führen.

Beim sogenannten Catfishing erschaffen Täter:innen im Internet falsche Identitäten, um das Vertrauen anderer zu gewinnen. Häufig werden täuschend echt wirkende Profile in sozialen Netzwerken erstellt, die auf den ersten Blick völlig harmlos wirken.

Das Opfer glaubt, mit einer realen Person zu schreiben, wird aber in Wahrheit manipuliert. Ziel kann sein, jemanden emotional zu kontrollieren, intime Informationen zu erhalten oder sogar Geld zu erpressen. Ein weit verbreitetes Beispiel ist Love Scamming.

Von Doxxing spricht man, wenn private Informationen einer Person ohne deren Zustimmung im Internet veröffentlicht werden. Dazu gehören etwa die Wohnadresse, Telefonnummer, Schul- oder Arbeitsort. Die Absicht dahinter ist meist, die betroffene Person zu belästigen, einzuschüchtern oder sogar gezielt in Gefahr zu bringen.

Für die Opfer kann dies eine enorme Belastung darstellen, da sie plötzlich unkontrollierbare Anrufe, Drohungen oder sogar Besuche von Fremden befürchten müssen. In der Schweiz verstösst Doxxing gegen das Datenschutzgesetz und kann je nach Ausmass auch strafrechtliche Folgen haben.

Hate Speech beschreibt hasserfüllte, beleidigende oder diskriminierende Aussagen im Internet. Oft richten sich diese Angriffe gegen ganze Gruppen, zum Beispiel aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung, können aber auch gezielt einzelne Personen betreffen. Hasskommentare sind häufig öffentlich sichtbar und entfalten so eine besonders demütigende Wirkung.

Eine brutale Form von Cyberbulling ist das sogenannte Happy Slapping. Dabei wird eine Person körperlich angegriffen, während andere den Vorfall filmen und das Video anschliessend in sozialen Medien oder Chatgruppen verbreiten.

Der Begriff «Happy» ist dabei irreführend – mit Spass oder Freude hat dieses Verhalten nichts zu tun. Für die Betroffenen bedeutet Happy Slapping eine doppelte Demütigung: Einerseits werden sie Opfer von Gewalt, andererseits wird das Geschehen festgehalten und öffentlich verbreitet.

Eine der schwerwiegendsten Formen von Cybermobbing ist die unerlaubte Verbreitung von Bildern oder Videos. Besonders problematisch sind intime oder kompromittierende Aufnahmen, die ohne Zustimmung geteilt werden. Ein klassisches Beispiel ist die sogenannte «Revenge Porn», bei der nach einer Trennung intime Fotos der Ex-Partnerin oder des Ex-Partners online gestellt werden.

Aber auch heimlich aufgenommene Bilder – etwa in der Umkleide oder unter der Dusche – können in Chatgruppen oder Foren landen. Selbst wenn sie später gelöscht werden, ist der Schaden meist bereits geschehen: Viele haben die Bilder gesehen, einige haben sie vielleicht sogar gespeichert. Die Verbreitung von Bildern ist strafbar, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

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Cybermobbing im Schweizer Recht: Was ist strafbar?

Ist Cybermobbing in der Schweiz strafbar? Die Antwort lautet: Ja – auch wenn es keinen eigenen Gesetzesartikel gibt, der Cybermobbing ausdrücklich verbietet. Stattdessen greifen verschiedene Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), die je nach Handlung angewendet werden. Nicht jede unfreundliche Bemerkung im Netz ist strafbar. Aber sobald Grenzen überschritten werden, etwa durch Beleidigungen, Bedrohungen, das Verbreiten privater Daten oder intimer Bilder, können Täter:innen rechtlich belangt werden.

Einige Beispiele: Wer eine andere Person im Internet mit abwertenden Kommentaren blossstellt oder beleidigt, kann sich wegen Beschimpfung (Art. 177 StGB) strafbar machen. Wer falsche Tatsachen über jemanden verbreitet, riskiert eine Verurteilung wegen übler Nachrede oder Verleumdung (Art. 173 und 174 StGB). Auch Hate Speech fällt unter das Schweizer Strafrecht, wenn sie eine Form von Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) darstellt. Für Jugendliche gilt das Jugendstrafrecht.

Das heimliche Fotografieren oder Filmen und die Weitergabe solcher Aufnahmen können als Verletzung der Privatsphäre (Art. 179 ff. StGB) oder in schweren Fällen sogar als Pornografie (Art. 197 StGB) geahndet werden. Und wer gezielt Drohungen ausspricht, macht sich gemäss Art. 180 StGB (Drohung) strafbar.

Zusätzlich haben Opfer auch zivilrechtliche Möglichkeiten, etwa Schadenersatz oder Genugtuung einzuklagen, wenn sie einen materiellen oder seelischen Schaden erlitten haben.

Anzeige erstatten bei Cybermobbing

Opfer von Cyberbullying sollten nicht zögern, eine mündliche oder schriftliche Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Zuvor sollten unbedingt alle Beweise gesichert werden (siehe Abschnitt «Beweise sichern: Was sind relevante Beweise?»).

Unterstützung bieten auch Opferberatungsstellen, die bei dem weiteren Vorgehen helfen. Selbst wenn Täter:innen anonym auftreten, können die Ermittlungsbehörden über IP-Adressen oder Plattformbetreiber:innen oft ihre Spur verfolgen.

In manchen Fällen – etwa, wenn die Beteiligten aus dem schulischen oder familiären Umfeld stammen – kann auch eine Mediation sinnvoll sein. Dabei wird versucht, den Konflikt aussergerichtlich zu lösen. Teilweise übernehmen sogar Rechtsschutz- oder Cyberversicherungen die Kosten.

So wehren Sie sich gegen Cybermobbing

Viele Betroffene fragen sich: Wie kann man sich gegen Cybermobbing wehren? Cybermobbing kann jede und jeden treffen. Da digitale Kommunikation allgegenwärtig ist, lohnt es sich, frühzeitig über Schutzmassnahmen nachzudenken. Einen absoluten Schutz gibt es nicht – doch mit bewusstem Verhalten im Netz, sicheren Einstellungen und einem achtsamen Umgang mit persönlichen Daten lassen sich Risiken deutlich verringern.

Ein wichtiger Schritt ist ein sicheres Verhalten in sozialen Medien. Wer Inhalte teilt, sollte sich fragen: Dürfen das auch Fremde sehen? Denn einmal hochgeladen, lassen sich Fotos, Videos oder Kommentare kaum mehr vollständig löschen. Besonders intime oder vertrauliche Informationen sollten nie leichtfertig weitergegeben werden – auch nicht an Personen, denen man vertraut.

Ebenso wichtig sind Datenschutzeinstellungen. Fast alle Plattformen bieten Möglichkeiten, Profile auf privat zu stellen, Inhalte nur mit Freund:innen zu teilen oder Nachrichten einzuschränken. Wer diese Optionen konsequent nutzt, reduziert die Gefahr von Angriffen durch Fremde.

Auch der bewusste Umgang mit persönlichen Informationen schützt. Angaben wie Schule, Wohnort oder Freundeskreis wirken harmlos, liefern Täter:innen aber oft die Basis für gezielte Angriffe. Deshalb empfiehlt es sich, regelmässig zu prüfen, was öffentlich sichtbar ist.

Prävention bedeutet schliesslich auch, sich rechtzeitig Hilfe zu holen, wenn man online angegriffen wird. Freund:innen, Eltern, Lehrpersonen und Beratungsstellen können früh eingreifen und verhindern, dass sich die Situation verschärft.

Was tun, wenn man Opfer von Cybermobbing wird?

Cyberbullying ist belastend, und viele Betroffene fühlen sich zunächst hilflos. Wichtig ist: Sie sind nicht allein – und es gibt klare Schritte, wie Sie sich wehren können. Der wichtigste Grundsatz lautet: Ruhe bewahren. Nicht zurückschiessen oder beleidigen, sondern strukturiert vorgehen.

Ohne Beweise lässt sich Cybermobbing kaum verfolgen. Sichern Sie daher Screenshots von Kommentaren, Nachrichten oder Profilen – möglichst mit Namen und Zeitstempel. Auch Chatverläufe, Links und Aussagen von Zeug:innen können relevant sein. Sobald ein Beitrag gelöscht oder ein Profil deaktiviert wird, ist der Inhalt oft nicht mehr auffindbar. Deshalb gilt: Alles dokumentieren.

Werden intime oder peinliche Aufnahmen geteilt, sollten diese sofort bei der Plattform gemeldet und gleichzeitig gesichert werden (Screenshots). Unterstützung bieten zudem spezialisierte Hilfsangebote wie ClickandStop von Kinderschutz Schweiz oder StopNCII.org, die Inhalte mit digitalen Fingerabdrücken aus Netzwerken entfernen lassen. Auch wenn schon viele Personen die Bilder gesehen haben, lohnt es sich, sofort zu handeln – jede weitere Löschung kann helfen, den Schaden zu begrenzen.

Cybermobbing kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben. Rufschädigung im Internet durch falsche Behauptungen kann als üble Nachrede oder Verleumdung (Art. 173/174 StGB) strafbar sein. Die Verbreitung privater Bilder verletzt zusätzlich das Persönlichkeitsrecht.

Opfer können eine Unterlassungsklage einreichen oder Genugtuung fordern. Je schneller gehandelt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Eine Beratung durch Rechtsschutzversicherungen oder Opferhilfestellen ist empfehlenswert.

Ein oft unterschätzter Faktor beim Cybermobbing sind die Bystander, also die Zuschauer:innen. Viele Menschen beobachten Mobbing im Netz, greifen aber nicht ein, weil sie entweder Angst haben, selbst ins Visier zu geraten, oder weil sie glauben, es gehe sie nichts an.

Doch Schweigen stärkt die Täter:innen. Wer helfen will, sollte Betroffene unterstützen, ihnen etwa eine private Nachricht schicken, Solidarität zeigen oder Inhalte melden und blockieren. Was Bystander dagegen vermeiden sollten, ist, sich aktiv in den Streit einzumischen oder die Täter:innen direkt zu provozieren. Das kann die Situation eskalieren lassen.

Cybermobbing in der Schule und die Rolle der Eltern

Kinder und Jugendliche sind besonders oft von Cyberbullying betroffen, weil sie einen grossen Teil ihrer Kontakte über WhatsApp, TikTok, Snapchat oder Instagram pflegen. Konflikte, die früher auf dem Pausenhof endeten, begleiten sie heute rund um die Uhr – das Smartphone macht Angriffe jederzeit möglich.

Umso wichtiger ist es, dass Lehrpersonen und Eltern frühzeitig Anzeichen erkennen. Nicht jedes Kind spricht offen darüber. Warnsignale können Rückzug, Stimmungsschwankungen, Angst vor der Schule, der abrupte Verzicht auf soziale Medien oder körperliche Beschwerden wie Bauch- oder Kopfschmerzen sein.

Schulen tragen hier eine besondere Verantwortung. Lehrpersonen sollten Konflikte im digitalen Raum ernst nehmen und Betroffene ermutigen, Probleme anzusprechen. Viele Schulen setzen bereits auf Präventionsprogramme, Workshops oder klare Verhaltensregeln, um die Hemmschwelle für Übergriffe zu erhöhen.

Auch Eltern sind bei Cybermobbing gefragt: Sie sollten zuhören, Verständnis zeigen und ihrem Kind den Rücken stärken, statt Vorfälle herunterzuspielen. Gemeinsam lassen sich nächste Schritte festlegen – etwa Beweise sichern, Täter:innen blockieren, die Schule informieren oder im Ernstfall Anzeige erstatten. Unterstützung bieten zudem Beratungsstellen wie Pro Juventute oder Kinderschutz Schweiz.

Fragen & Antworten

Wichtige Fragen und Antworten zu Cybermobbing

Ja. Zwar gibt es keinen eigenen Artikel im Strafgesetzbuch, das Cybermobbing verbietet, doch es können verschiedene Bestimmungen greifen – etwa Beschimpfung (Art. 177 StGB), üble Nachrede oder Verleumdung (Art. 173/174 StGB), Drohung (Art. 180 StGB) oder die unrechtmässige Verbreitung von Bildern (Art. 179 ff. / 197 StGB). Auch Hate Speech kann strafbar sein, wenn sie unter Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) fällt.

Inhalte als Beweise sofort sichern (Screenshots, Links) und bei der Plattform melden. Spezialisierte Angebote wie ClickandStop von Kinderschutz Schweiz oder StopNCII.org helfen, die Verbreitung einzudämmen. Zusätzlich kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Eltern sollten zuhören, die Sorgen ernst nehmen und gemeinsam mit dem Kind die nächsten Schritte festlegen. Dazu gehört: Beweise sichern, Täter:innen blockieren, die Schule informieren und ggf. rechtliche Schritte prüfen. Beratungsstellen wie Pro Juventute oder Kinderschutz Schweiz bieten Unterstützung.

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dieser Inhalt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen als allgemeine Rechtsauskunft zu werten sind. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Mobiliar und die Protekta lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Beitrags ab.

 

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